TARMED-Anwendung: Bisherige Regelungen gelten unverändert

Für 2017 hat der Bundesrat die von den Vertragspartnern beantragte Weiterführung der Tarifstruktur TARMED 1.08_BR genehmigt. Bei der Anwendung gibt es aber Veränderungen, insbesondere bei den Kommissionen PIK und PaKoDig.

Der Bundesrat hat am 23. November 2016 die von den Tarifpartnern curafutura, FMH, H+, MTK und santésuisse eingereichte Vereinbarung zur Anwendung der bestehenden Tarifstruktur 1.08_BR bis 31. Dezember 2017 als Übergangslösung genehmigt. H+ hat die Vereinbarung mitunterzeichnet, um Anwendungsunsicherheiten im drohenden vertragslosen Zustand zu verhindern. Die Kündigung von H+ des Rahmenvertrags mit santésuisse gilt weiterhin.

Keine Vertretung von H+ mehr in Kommissionen

Zur praktischen Anwendung der Tarifstruktur gehört die Kommissionsarbeit der Tarifpartner, die gestützt auf den Rahmenvertrag geregelt wurde. Bei fraglichen Interpretationen der Tarifregeln gelangten die Anwender an die paritätische Interpretationskommission PIK. Für die Umsetzung des Sparten- und des Dignitätskonzepts bestand die paritätische Kommission Dignität und Sparten PaKoDig.
Nach der Kündigung des Rahmenvertrags von H+ mit santésuisse auf Ende 2016 schloss die einfache Gesellschaft TARMED Suisse die H+ Vertreterinnen und Vertreter aus den Kommissionen PIK und PaKoDig aus. Obwohl H+ die Mitarbeit anbot und verlangte, weiter mitwirken zu können, erhielten die H+ Kommissionsmitglieder keine Informationen mehr zu den Themen und Terminen der Kommissionssitzungen.

Ohne H+ gefällte Entscheide nicht verbindlich

Seit Januar 2017 hat sich die Ausgangslage bezüglich der einfachen Gesellschaft TARMED Suisse verändert. Einerseits befindet sich die TARMED Suisse in Liquidation und andererseits ist der für die Kommissionsarbeit massgebende Rahmenvertrag zwischen H+ und santésuisse gekündigt. Daher haben Entscheide der PIK und PaKoDig, die ohne Mitwirkung von H+ zustande kamen, keinen bindenden Charakter, da die Beschlüsse nicht paritätisch und ohne vertragliche Grundlage erfolgten.
Dies gilt insbesondere für den Entscheid Nummer 17001 zur Abrechenbarkeit von Material-Sets. Die Veröffentlichung erfolgte als PIK-Entscheid Version 1.60/ Release vom 9. Mai 2017. Dieser PIK-Entscheid ist somit für die H+ Mitglieder nicht umzusetzen. Wenden Sie sich bei Rückweisungen von Rechnungen deshalb direkt an die H+ Geschäftsstelle und wir beraten Sie gerne gestützt auf der Basis des Grundlagenpapiers «Rückforderungen und Zahlungsverweigerungen» der H+ Fachkommission Tarife und Verträge.

Die fünf Tarifpartner curafutura, FMH, H+, MTK und santésuisse verhandeln zurzeit über eine neue Vereinbarung für den Betrieb der beiden Kommissionen PIK und PaKoDig unter Einbezug von H+ und curafutura, die im Moment nicht mehr respektive noch nicht dabei sind. Bis eine solche Einigung gefunden ist und ein durch den Bund angekündigter zweiter Tarifeingriff in den TARMED-Ärztetarif voraussichtlich ab 1. Januar 2018 umgesetzt wird, bittet H+ seine Mitglieder ärztliche Leistungen wie bisher abzurechnen und die im <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel external-link-new-window external link in new>eFlash 1/17 publizierten Empfehlungen und Hinweise zu beachten.

Ansprechpersonen bei H+

Die H+ Geschäftsstelle beantwortet auch andere Fragen der Mitglieder zur Tarifanwendung in gewohnter Art und Weise. Die Spartendatenbank mit den Einträgen der H+ Mitglieder sowie mit Neueinträgen oder Anpassungen wird wie bisher quartalsweise produziert und der FMH, MTK, curafutura und santésuisse zur Verfügung gestellt. Bei Fragen sind Ihre Ansprechpersonen <link mail window for sending>Bernhard Freudiger, Fachverantwortlicher ambulante medizinische Tarife, und <link mail external link in new>Markus Tschanz, Fachverantwortlicher Tarife und Rehabilitation.

Kontakt

Bernhard  Freudiger

Bernhard Freudiger

031 335 11 64
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