Neue REK-Entscheide liegen vor

Die REKOLE® Fachkommission hat die Leistungserfassung in der Pflege sowie die Kostenermittlung für Forschung und universitäre Lehre präzisiert.

Ende September 2016 hat die Fachkommission Rechnungswesen und Controlling (REK) entschieden, die Leistungserfassung in der Pflege genauer zu definieren. So muss die Erfassung neu kumulativ spital-, fall- und leistungsbezogen erfolgen. Eine verweildauerbezogene und/oder auf nationale Durchschnittswerte normierte Leistungserfassung, ohne fallbezogenen Leistungsbezug, sind nicht mehr zugelassen.

Weiter hat die Kommission entschieden, dass im Rahmen der Tätigkeitserhebung zur Ermittlung der Kosten für Forschung und universitäre Lehre die effektiv geleistete Arbeitszeit massgebend ist. Diese Präzisierung erhöht die Einheitlichkeit der Erhebungsmethode auf nationaler Ebene.

Detaillierte Angaben zu den Entscheiden sowie deren Auswirkungen auf das Handbuch REKOLE®, 4. Ausgabe 2013, finden Sie in der rechten Spalte oder auf der <link http: www.hplus.ch de servicenav ueber_uns fachkommissionen rechnungswesen_und_controlling_rek rek_entscheide external-link-new-window external link in new>H+ Website.

Anträge willkommen
Sie haben die Möglichkeit, der Fachkommission REK Anträge zur Begutachtung zu unterbreiten. Das Formular dafür finden Sie <link http: www.hplus.ch de servicenav ueber_uns fachkommissionen rechnungswesen_und_controlling_rek rek_entscheide external-link-new-window external link in new>hier. In regelmässigen Abständen trifft sich die Kommission und behandelt die eingegangen Anträge. Damit ist gewährleistet, dass REKOLE® – die Branchenlösung für das betriebliche Rechnungswesen in Spitälern und Kliniken – als «lernendes» Standardwerk weiterentwickelt werden kann.

Kontakt

Pascal  Besson

Pascal Besson

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REK_Entscheid 16_004