GSASA: Hinweis Änderungen KVV und KLV

Die GSASA weist auf die aktuellen Änderungen der Verordnungen KVV und KLV hin. Für den Spitalalltag wesentlich sind dabei die Änderungen des Art. 71 KVV.

Die in der Vernehmlassung geäusserten Wünsche des Schweizerischen Vereins der Amts- und Spitalapotheker (GSASA) und von H+ wurden bei den Anpassungen des Art. 71 weitgehend übernommen. Dadurch sollte sich zukünftig die Abwicklung der Art. 71 a/b/c Fälle massiv vereinfachen. Die neuen Verordnungen treten ab 1. März 2017 in Kraft.

In der rechten Spalte finden Sie das Schreiben der Arbeitsgruppe Ökonomie und Versorgung der GSASA mit den zusammengestellten und kommentierten Änderungen des Art. 71 KVV.