ST Reha Version 0.4: Stand der Dinge

Die SwissDRG AG präsentierte am 14. Dezember 2016 ihren Partnern die Version 0.4 der Tarifstruktur ST Reha für die stationäre Rehabiliation. Die Partner der SwissDRG AG können bis Ende Januar 2017 ihre Einschätzung darlegen.

Nach der Präsentation der Version 0.3 von ST Reha legte der Verwaltungsrat der SwissDRG AG Ende 2015 die Entwicklungsschwerpunkte für 2016 fest. Der Geschäftsführer wurde beauftragt:

  • eine Version ST Reha 0.4 bereitzustellen, mit der die Anwender ab dem 1. Januar 2018 Simulationen durchführen können, so dass eine freiwillige abgeltungsrelevante Anwendung möglich sein wird;
  • in enger Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss ST Reha die Tarifstruktur gemäss Erkenntnissen aus den Simulationen mit der Version 0.4 weiterzuentwickeln. Dabei sollten auch alternative Modelle wie degressive Tagespauschalen oder Tagespauschalen mit fallbezogenem Schweregrad vertieft analysiert werden.

Der Verwaltungsrat beschloss zudem, die bisher auf den 1. Januar 2018 geplante Einführung von ST Reha zu verschieben. Die tarifarische Anwendung einer Einführungsversion 1.0 von ST Reha soll stattdessen ab dem 1. Januar 2020 erfolgen.
Systempräsentation Version 0.4

Am 14. Dezember 2016 stellte die SwissDRG AG in Bern ihren Partnern – FMH, GDK, H+ und santésuisse – die Version 0.4 der Tarifstruktur ST Reha für die stationäre Rehabilitation vor. Für die Datensammlung und -auswertung hatte die SwissDRG AG, die seit dem 1. Januar 2016 die Projektleitung für ST Reha inne hat, die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) beigezogen. An der Systempräsentation wurde festgestellt:

  • Die Version 0.4 hat eine deutlich verbreiterte Datenbasis im Vergleich zur Version 0.3.
  • Alle Auswirkungen auf die Tarifstruktur sind dank der besseren Datenlage erklärbar.
  • Bei jenen Betrieben, welche schon seit einigen Jahren Daten für ST Reha liefern, können in der Regel über 90% der gelieferten Fälle zur Entwicklung verwendet werden.

Hingegen in vielen Betrieben, die zum ersten Mal Daten liefern, bedarf es dank eines Lernprozesses, bis die Datenqualität den steigenden formalen Ansprüchen genügt. Dies hatte sich auch bei der Entwicklung von SwissDRG gezeigt und spricht für ein frühzeitiges Mitmachen bei den Erhebungen.
Mit der detaillierten Berichterstattung der ZHAW wurde transparent über die Datenerhebung, die Analysen und die Modellierung berichtet.

Etwas verwirrend waren die von der ZHAW im Auftrag der SwissDRG AG vorgestellten Alternativmodelle, über die der Beratende Ausschuss nicht informiert worden war. H+ stellt sich unter der vom Verwaltungsrat beschlossenen «engen Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss ST Reha» etwas anderes vor.

Hingegen war die früher von der SwissDRG AG im Hinblick auf die Version 0.4 in Aussicht gestellte parallele Entwicklung einer kodegestützten Version kein Thema an der Präsentation. Eine solche Version sollte gemäss früheren Aussagen des Geschäftsführers die Ziele der Weiterentwicklung – verbesserte Erklärung von Kostenunterschieden, stärkerer Leistungsbezug, Aufbau einer Entscheidungsbaumlogik, Überprüfung einer stärkeren Pauschalisierung – besser erfüllen.

Kritisch angemerkt wurde von den Kliniken der Umstand, dass der für eine freiwillige abgeltungswirksame Nutzung nötige Batchgrouper nach der dargelegten Planung deutlich zu spät vorliegen wird. Zeitnahe Simulationen und die nötige Zeit für Preisverhandlungen mit den Versicherungen sind damit beinahe ausgeschlossen.

Die Partner der SwissDRG AG sind nun aufgefordert, bis Ende Januar 2017 ihre Einschätzung zur Version 0.4 darzulegen. An der Informationsveranstaltung der Aktivkonferenz Rehabilitation im Frühjahr 2017 wird ST Reha das Schwerpunktthema sein.

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