Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien

Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beinhaltet seit dem 1. Januar 2017 auch Kroatien. Dies hat Auswirkungen auf Versicherungspflicht und Behandlungsmöglichkeiten.

Neu steht Personen mit Wohnsitz in Kroatien, die in der Schweiz krankenversichert sind, das Behandlungswahlrecht zu. Sie können sich sowohl in der Schweiz als auch in Kroatien behandeln lassen. Weiter ist die europäische Krankenversicherungskarte von Versicherten aus Kroatien auch in der Schweiz gültig und umgekehrt.

Zudem sind verschiedene Personen mit Wohnsitz in Kroatien neu der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt: Dies betrifft Grenzgänger und deren Familienangehörigen, Familienangehörige von Aufenthalterinnen und Aufenthaltern in der Schweiz, Bezügerinnen und Bezüger der schweizerischen Arbeitslosenversicherung und ihre Familienangehörigen sowie Empfängerinnen und Empfänger einer schweizerischen Rente und ihre Familienangehörigen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem <link https: www.bag.admin.ch dam bag de dokumente kuv-aufsicht rakv4 info-inkrafttreten-protokoll-ausdehnung-kroatien.pdf.download.pdf info-ausdehnung-kroatien.pdf external-link-new-window external link in new>Schreiben des Bundesamts für Gesundheit.

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