H+ Mitglieder deutlich für neue SwissDRG-Tarifstruktur TARPSY

Die Aktivmitglieder von H+ haben in einer Grundsatzabstimmung der nationalen Tarifstruktur TARPSY unter SwissDRG zugestimmt. Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat beschlossen, TARPSY auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen.

Von Anfang November bis Anfang Dezember 2016 stimmten die Aktivmitglieder von H+ über die neue SwissDRG-Tarifstruktur TARPSY 1.0 für die stationäre Psychiatrie ab sowie über die Abrechnungsregeln und das Definitionshandbuch.
Die Mitglieder haben der Einführung von TARPSY auf den 1. Januar 2018 deutlich zugestimmt mit rund drei Viertel der Betriebe und Stimmen. In der Deutschschweiz stimmten etwas über drei Viertel der Betriebe TARPSY zu und in der Suisse romande über vier Fünftel. Im Tessin verlangte eine Mehrheit die Verschiebung der Einführung auf den 1. Januar 2019.
Sehr ähnlich präsentiert sich das Ergebnis, wenn nur die reinen psychiatrischen Kliniken, ohne Mischbetriebe, ausgewertet werden. Knapp 60% der Betriebe und der Stimmen befürworten die Einführung auf den 1. Januar 2018. In der Deutschschweiz stimmten gut drei Fünftel der Psychiatriekliniken zu und in der Suisse romande rund drei Viertel, während im Tessin alle antwortenden Psychiatriekliniken eine Verschiebung wünschten.

SwissDRG entschied für Inkrafttreten auf den 1. Januar 2018
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an der Sitzung vom 1. Dezember 2016 unter Kenntnisnahme der zu diesem Zeitpunkt noch provisorischen Ergebnisse der H+ Mitgliederabstimmung an der Einführung von TARPSY auf den 1. Januar 2018 festgehalten und hat einen Antrag auf eine Verschiebung auf den 1. Januar 2019 abgelehnt. Neben der Einführung der Tarifstruktur hat der Verwaltungsrat die Abrechnungsregeln, die Kodierrevision und Feststellungen zur Güte der Tarifstruktur diskutiert und verabschiedet. Es ist vorgesehen, dass alle diese Unterlagen dem Bundesrat im Januar 2017 unterbreitet werden können.

Kinder- und Jugendpsychiatrie erst später
Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die obligatorische Einführung frühestens auf den 1. Januar 2019 vorgesehen. Eine freiwillige, tarifpartnerschaftlich vereinbarte Einführung auf 2018 bleibt möglich. Ein nationaler Einheitspreis für TARPSY ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies analog zum Fallpauschalen-System unter SwissDRG, bei dem sich die Baserates zwischen den Vertragsgemeinschaften ebenfalls unterscheiden. Die Finalisierung des Tarifstrukturvertrages wird nun in Angriff genommen und den Mitgliedern von H+ unterbreitet. Der Tarifstrukturvertrag wird dem Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt.

Leistungsbezogene Tagespauschalen
Die Tarifstruktur TARPSY Version 1.0 basiert auf degressiven leistungsbezogenen Tagespauschalen, welche anhand der Hauptdiagnosen der Patientinnen und Patienten in zehn kostenhomogene psychiatrische Basis-Kosten-Gruppen (PCGs) eingeteilt werden. Nach weiteren Kriterien erfolgt eine zusätzliche Differenzierung nach Nebendiagnosen, Symptomintensität und Alter. Insgesamt ergeben sich dadurch 22 psychiatrische Kostengruppen. Die degressiven leistungsbezogenen Tagespauschalen bilden den effektiven Behandlungsaufwand für die Patientinnen und Patienten in den Kliniken besser ab als die heutigen, oft undifferenzierten Tagespauschalen.
Der Zusatzaufwand für TARPSY wurde für die Kliniken möglichst gering gehalten. Die für die Tarifierung verwendeten Leistungsdaten werden von den Kliniken für die obligatorische Bundesstatistik des BFS und für die Qualitätsmessungen des ANQ bereits seit längerem erhoben.

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