Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Das angepasste Gefahrgutrecht tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Änderungen betreffen unter Umständen auch Spitäler und Kliniken.

Die Durchfahrtsbeschränkung für Gefahrgutbeförderungen durch den Seelisbergtunnel wird auf den 1. Januar 2017 aufgehoben. Weiter wurden folgende Rechtsgrundlagen für die Beförderung gefährlicher Güter geändert:

  • Anhänge 1 und 3 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR1)
  • Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR2)


Falls Ihre Institution die Gefahrengüter selber transportiert, empfiehlt H+, dass Ihr Gefahrgutverantwortlicher sich mit den Änderungen vertraut macht. Die geänderten Rechtstexte sind auf der Website des <link https: www.astra.admin.ch astra de home fachleute fahrzeuge gefaehrliche-gueter.html external-link-new-window external link in new>Bundesamts für Strassen (ASTRA) aufgeschaltet. Zudem sind die neuen Vorschriften bei der <link https: www.swissts.ch de unterstuetzung-expertise gefahrgut external-link-new-window external link in new>Swiss TS Technical Services AG erhältlich.

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