Reevaluation hochspezialisierte Medizin geht weiter
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Leiturteil entschieden, dass die Zuordnung einer medizinischen Behandlung zur hochspezialisierten Medizin (HSM) nicht angefochten werden kann. Nach diesem Entscheid wird nun die Überprüfung der bestehenden Planungen fortgesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil C-2251/2015 vom 9. Juni 2016 festgestellt, dass Zuordnungsbeschlüsse des HSM-Beschlussorgans nicht vor Gericht anfechtbar sind. Im zu beurteilenden Fall hatte das HSM-Beschlussorgan die komplexe Behandlung von Hirnschlägen der HSM zugeordnet und bestimmt, welche Behandlungen als komplex gelten. Dagegen beschwerten sich mehrere Spitäler vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Das BVGer kommt nun zum Schluss, dass die Zuordnungsbeschlüsse des HSM-Beschlussorgans generell-abstrakter Natur sind. Zuordnungsbeschlüsse klären, ob eine medizinische Behandlung über-haupt der HSM zugeordnet wird oder nicht. Die Zuordnung definiert nicht, welche Behandlungen von welchen Spitälern in Zukunft erbracht werden können. Hierfür ist in einem späteren Schritt das Zuteilungsverfahren vor-gesehen. Das Urteil ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.
Überprüfung bestehender Planungen und Leistungsaufträge
Nach dem Entscheid des BVGer werden nun die HSM-Organe die Reevaluation der heute bestehenden Planungen und Leistungsaufträge wieder aufnehmen, d.h. die Überprüfung der Zuordnung in einem ersten Schritt, gefolgt von der Zuteilung von Leistungsaufträgen an Spitäler im zweiten Schritt.
Alle bestehenden Planungen, Leistungsaufträge und laufenden Verfahren sind auf der <link http: www.gdk-cds.ch external-link-new-window external link in new>Website der GDK aufgeschaltet.