Empfehlung zur Abrechnung von Varizen mit Laser

Die Krankenversicherung CSS und H+ haben eine gemeinsame Empfehlung für die Abrechnung von Varizen mit Laser publiziert. Die Empfehlung ergänzt die im April 2016 publizierte Version.

Per 1. Januar 2016 wurden endovenöse thermische Verfahren wie Lasertherapie (ELT) und Radiofrequenzablation (RFO) zur Behandlung von Varizen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) als Pflichtleistungen aufgenommen. Die Verfahren werden in der Regel ambulant erbracht, für die Rechnungsstellung bestehen jedoch im TARMED keine besonderen Tarifpositionen. Aus diesem Grunde veröffentlichte die H+ Geschäftsstelle, unterstützt durch die Fachkommission Tarife und Verträge, im April 2016 eine Abrechnungsempfehlung (siehe <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel external-link-new-window external link in new>eFlash 4/16).

Abbildung behandelter Venen auf Rechnung
Anschliessend gingen bei H+ verschiedene Rückmeldungen von Krankenversicherern ein, woraufhin der Verband zusammen mit der CSS die Empfehlung mit dem Vorschlag ergänzte, die Anzahl behandelter Venen auf der Rechnung abzubilden. Beispielsweise im freien Bemerkungsfeld mit dem Vermerk «Endovenöse Thermoablation; Anz. Venen». Es bestehen aber auch andere Möglichkeiten, um die Anzahl der behandelten Venen auf der Rechnung anzuzeigen. Die CSS und die ihr angeschlossenen Krankenversicherungen stützen sich nun bei der Rechnungsprüfung auf die inhaltlich gleiche Abrechnungsempfehlung, die Sie <link https: www.css.ch de home meta leistungserbringer aerzte.html external-link-new-window external link in new>hier finden. Die H+ Empfehlung ist <link http: www.hplus.ch de dienstleistungen tarife tarifdienst_faq external-link-new-window external link in new>hier aufgeschaltet.

Bei Fragen zur Empfehlung und den konkreten Umsetzungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte bei der CSS an <link mail window for sending>Marianne Wiedemeier und bei H+ an <link mail window for sending>Markus Tschanz.

Kontakt