Neue Transplantationsverträge für Organe und Stammzellen

H+ und der Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) haben neue Verträge abgeschlossen für die Abgeltung von Transplantationsleistungen von Organen und Stammzellen, die nicht über die SwissDRG-Fallpauschalen abgerechnet werden.

Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung auf den 1. Januar 2012 werden Transplantationen nur teilweise über die Fallpauschalen abgegolten. Für Leistungen, die nicht in diesen Fallpauschalen enthalten sind, wurden zwischen H+ und dem SVK zwei neue Verträge abgeschlossen und damit die Abgeltungslücke geschlossen. Beide Verträge sind auf den 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Ergänzende Abgeltungen zu SwissDRG-Fallpauschalen
Basis für die Verträge bilden das Krankenversicherungsgesetz und das Transplantationsgesetz sowie die entsprechenden Verordnungen. Tarifiert werden ausschliesslich nur diejenigen Leistungen, für die gemäss KVG eine Leistungspflicht der Versicherer besteht.

Folgende Abgeltungen werden ausserhalb des SwissDRG-Systems in den neuen Transplantationsverträgen zwischen H+ und dem SVK geregelt:

  • Registrierung (Warteliste)
  • Typisierungen Empfänger und Spender
  • Angaben für die Immunologie
  • Organentnahme und -bereitstellung
  • Organzuteilung
  • Lebenslange Nachverfolgung des Gesundheitszustandes des Spenders
  • Im SwissDRG-System unterbewertete oder nicht enthaltene neue Leistungen im Zusammenhang mit Transplantationen


Die Transplantationsverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Frist von sechs Monaten durch den SVK oder H+ jeweils auf das Jahresende gekündigt werden.

Kontakt

Links

<link http: www.hplus.ch de dienstleistungen tarife transplantationen internal link in current>Transplantationsverträge SVK und H+