MWST: Änderungen der Saldo- und Pauschalsteuersätze per 1. Januar 2015

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten, die bei der Mehrwertsteuer zur Anwendung gelangen, per 1. Januar 2015 angepasst. Die Anpassungen beheben Abgrenzungsschwierigkeiten, die bei der Zuteilung der Branchen und Tätigkeiten zu den einzelnen Saldosteuersätzen aufgetreten sind.

Entgegen der Beurteilung vom September 2014 hat die ESTV die Pauschalsteuersätze von 30 Branchen/Tätigkeiten per 1. Januar 2015 angepasst. Gemäss Mitteilung der ESTV habe sich gezeigt, dass seit der letzten Änderung der Verordnung im Jahr 2011 einige Abgrenzungen zwischen Branchen und Tätigkeiten unklar seien. Mit den Änderungen erhalten einzelne Tätigkeiten im Anhang zur Verordnung einen anderen Saldosteuersatz. Einige Tätigkeiten werden neu eingefügt und andere klarer definiert. Die ESTV hat darüber Ende Dezember 2014 schriftlich informiert.

Die Liste mit den Pauschalsteuersätzen wird zurzeit von der ESTV überarbeitet. Die geänderten Pauschalsteuersätze werden baldmöglichst <link http: www.hplus.ch de dienstleistungen betriebswirtschaft rechnungswesen_spital mehrwertsteuer_im_spital _blank external-link-new-window external link in new>hier kommuniziert.

Kontaktieren Sie die ESTV, wenn Sie von den Änderungen betroffen sind

Wenn Sie eine oder mehrere Tätigkeiten ausüben, die in der Änderung der Saldosteuersätze-Verordnung aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an die ESTV. Notwendig ist dies insbesondere dann, wenn durch die Verordnungsänderung Ihre bewilligten Pauschalsteuersätze ändern oder Sie zusätzliche Pauschalsteuersätze benötigen. Ein Nachfragen bei der ESTV empfiehlt sich ebenfalls, wenn Sie nicht sicher sind, ob die Verordnungsänderung konkrete Auswirkungen auf Sie hat. Sie finden den Namen Ihrer Ansprechperson und deren Telefonnummer im Briefkopf des Schreibens, welches Sie Ende Dezember 2014 von der ESTV erhalten haben. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit auf den 1. Januar 2015 zur effektiven Abrechnungsmethode zu wechseln. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Meldung per Brief oder per E-Mail an die ESTV bis spätestens am 28. Februar 2015 machen.

Weitere Informationen zu den Saldo- und Pauschalsteuersätzen finden Sie in der <link http: www.admin.ch opc de official-compilation external-link-new-window external link in new>Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten.

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