Entwurf H+ Vernehmlassungsantwort «KVG-Revision Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug»

Die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betrifft hauptsächlich Bestimmungen, welche einen internationalen Bezug haben. Teilen Sie H+ Ihre Anregungen zum Entwurf der Vernehmlassungsantwort mit.

Der erste Bereich der Vorlage beinhaltet eine gewisse Lockerung des Territorialitätsprinzips in der Krankenversicherung. Seit dem Jahr 2006 können Pilotprojekte für die Kostenübernahme für Leistungen im grenznahen Ausland unter klar definierten Voraussetzungen durchgeführt werden (Art. 36a der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Die Pilotprojekte haben sich bewährt. Mit der vorliegenden Revision wird eine solche grenzüberschreitende Zusammenarbeit in grenznahen Regionen dauerhaft möglich sein (Art. 34 Abs. 2 und 3 KVG).

Der zweite und dritte Bereich der Vorlage betreffen die Versicherten, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz versichert sind (EU-Versicherte).

In einem vierten Punkt wird die KVG-Revision dazu genutzt, die vom Parlament angenommenen Motionen 12.4224 und 12.4098 «Aufhebung einer praxisfremden und rechtsungleichen Bestimmung im KVG», die eine Aufhebung von Artikel 41 Absatz 1 zweiter Satz KVG verlangen, umzusetzen. Eine analoge Regelung im Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung (MVG; SR 833.1) wird ebenfalls gestrichen (Art. 17 MVG).

Genaue Informationen zu den Bestimmungen finden Sie <link http: www.bag.admin.ch themen krankenversicherung _blank external-link-new-window external link in new>hier.

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H+ beabsichtigt die Gesetzesrevision zu unterstützen. Falls Sie Kommentare oder Anregungen zum vorliegenden <link file:7072 _blank external-link-new-window external link in new>Entwurf der Antwort von H+ haben, senden Sie diese bitte per E-Mail bis Mittwoch, 11. Februar 2015 an <link mail window for sending>Martin Bienlein.