Verordnungen zum Epidemiengesetz (EpG): Anhörungsverfahren eröffnet

Die Entwürfe der Verordnungen zum EpG liegen vor. H+ wurde vom EDI im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme eingeladen.

Gegen das am 28. September 2012 vom Parlament verabschiedete Epidemiengesetz wurde das Referendum ergriffen. Die entsprechende Abstimmungsvorlage hat das Volk am 22. September 2013 angenommen. Nun wurde ein Entwurf zum Verordnungsrecht EpG erarbeitet, welcher den Abschluss der Revisionsarbeiten zum Epidemiengesetz bildet. Der Entwurf besteht aus drei Teilbereichen:

  • Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV)
  • Verordnung über mikrobiologische Laboratorien
  • EDI-Verordnung über die meldepflichtigen Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen

Die drei Verordnungen tangieren auch die Spitäler und die Spitallaboratorien.

Ihre Meinung ist H+ wichtig – Fragebogen folgt
H+ wird seinen Mitgliedern demnächst einen Fragebogen senden, mit der Bitte, sich zu den einzelnen Teilbereichen zu äussern.

Links

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