TARMED: H+ reicht Beschwerden ein und bereitet vorsorglich Umsetzung vor
Gegen den subsidiären Eingriff des Bundesrats in den TARMED leitete H+ Beschwerden ein wegen Verstössen gegen Gesetz und Verfassung. Parallel dazu bereitet H+ mit den Tarifpartnern vorsorglich die Umsetzung der Verordnung vor.
Das eine tun und das andere nicht lassen: So bereitet sich H+ zweigleisig auf die umstrittenen Eingriffe des Bundesrats in die Tarifstruktur TARMED vor. Einerseits leitete H+ mit Unterstützung von über 80 Mitgliedern Beschwerden gegen die Verordnung des Bundesrats über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung ein. Andererseits bereitet H+ mit den anderen Tarifpartnern im Sinne von Good Governance die tarifarische Umsetzung der Verordnung auf den 1. Oktober 2014 vor – für den Fall, dass die Gerichte die aufschiebende Wirkung der Beschwerden von H+ nicht anerkennen würden.
Tarifpartner bereiten Umsetzung der Verordnung vor
Die Tarifpartner H+, FMH, MTK, curafutura und santésuisse konnten sich auf eine konkrete tarifstrukturelle Umsetzung einigen. Ausser der santésuisse haben alle Tarifpartner beschlossen, die von der Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) zu erarbeitende Access-Datenbank TARMED Version 1.08B zu übernehmen. santésuisse hat hingegen Anfang Juli 2014 angekündigt, weiter mit Rolotec zusammen zu arbeiten.
H+ empfiehlt den Spitälern, die Datenbank der ZMT als Referenz zu verwenden. Diese wird ab Anfang August 2014 auf den Websites von H+ und allen Tarifpartnern und Dienstleistern gratis zur Verfügung stehen. Das Leitungsgremium TARMED Suisse hat beschlossen, dass die zu liquidierende gleichnamige alte einfache Gesellschaft keine Aufgaben übernimmt bei der Umsetzung des subsidiären Eingriffs des Bundesrats in die Tarifstruktur TARMED, sondern dass dies Sache der Tarifpartner ist.
Verordnung verstösst gegen Verfassung und Gesetz und ist willkürlich
H+ hat mit Unterstützung von über 80 Spitälern Beschwerden gegen die Verordnung über die subsidiären bundesrätlichen Eingriffe in den TARMED eingereicht (<link de publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window external link in new>vgl. eFlash 6/2014). Die Verordnung hat nach Ansicht von H+ Verfügungscharakter und ist deshalb anfechtbar. Da sie gegen Gesetz und Verfassung verstösst, werden die Beschwerden sowohl beim Bundesgericht als auch beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. H+ und die mitunterzeichnenden Mitglieder haben aufschiebende Wirkung verlangt.