H+ und Mitglieder wehren sich gegen politische TARMED-Eingriffe

Der Bundesrat hat die politisch motivierten Eingriffe in den TARMED ohne Berücksichtigung der kritischen Rückmeldungen in der Anhörung verabschiedet. Mit interessierten Mitgliedern bereitet H+ deshalb juristisch fundierte Einsprachen vor.

Trotz heftigem Sperrfeuer in der Anhörung von H+ und weiteren Stakeholdern im Gesundheitswesen hat der Bundesrat die Verordnung über die subsidiären Eingriffe in die TARMED-Struktur unverändert verabschiedet. Die Anpassungen sollen auf den 1. Oktober 2014 in Kraft treten. Die Überraschung hielt sich in Grenzen, denn schon früh verkündeten BAG-Vertreter die Botschaft «keine neuen Erkenntnisse in der Anhörung».

Verstoss gegen Verfassung und Gesetz

H+ hatte in der Anhörung einen Verzicht auf die nicht sachgerechte Verordnung verlangt, die gegen Verfassung und Gesetz verstösst. In Erwartung der Haltung des Bundes bei diesem politisch motivierten Tarifeingriff hat H+ mit engagierten Mitgliedern die Möglichkeiten für juristische Schritte gegen die Verordnung mit Verfügungscharakter geprüft. Die beauftragten Experten sind zum Schluss gekommen, dass angesichts der formalen und inhaltlichen Mängel der Verordnung eine Einsprache des Verbandes und der betroffenen Mitglieder, die sich ebenfalls wehren wollen, vorbereitet werden soll. Nachdem die Eckwerte der Verordnung bekannt und unverändert sind, werden nun Einsprachen an das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht erarbeitet. Um die Umsetzung zu stoppen, prüfen die Juristen das Begehren für aufschiebende Wirkung. Der Vorstand H+ hat dieses Vorgehen an der letzten Sitzung bestätigt und bereits haben sich mehr als drei Dutzend Mitglieder bereit erklärt, als Mitkläger aufzutreten.

Gravierende inhaltliche und formale Mängel

Bei Vorliegen solcher gravierender Mängel bei einem bundesrätlichen Erlass erachtet es H+ aus rechtsstaatlichen Überlegungen als Pflicht, juristisch vorzugehen gegen die erlassene Verordnung. H+ ist bestürzt darüber, dass jegliche betriebswirtschaftlichen Berechnungen zu den Umverteilungen von 200 Millionen von den Spezialisten an die Hausärzte fehlen. Die Spitäler und Kliniken sind vor allem auch verärgert über ihre rechtliche Diskriminierung und die damit verbundene Abwertung ihrer Arbeit, insbesondere in der Grundversorgung und bei den Notfalldiensten.

Diskriminierung der Spitäler und Kliniken
H+ bestreitet, dass die Bedingungen erfüllt sind, die den Bundesrat ermächtigen, die subsidiäre Kompetenz zur Tarifrevision in Anspruch zu nehmen. Die Kompetenz wird entgegen der bundesrätlichen Botschaft nun zur Besserstellung einzelner Leistungserbringer und zur Diskriminierung anderer eingesetzt. Prozessual ist die subsidiäre Kompetenz in eine beschwerdefähige Departementsverfügung zu fassen und nicht mit einer Verordnung umzusetzen.
Die den Grundversorgern versprochenen Zuschlagspositionen sollen ausschliesslich für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis gelten und schliessen damit die Spitäler und Kliniken explizit aus. Für H+ bedeutet dies eine untragbare Ungleichbehandlung, die nicht sachgerecht ist, da die Spitäler wichtige Grundversorgungsleistungen erbringen. Es ist ein Verstoss gegen den tarifpolitischen Grundsatz, dass gleiche Leistungen gleich abgegolten werden müssen, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung und von der Struktur der Leistungserbringer.

H+ setzt sich zusammen mit den Tarifpartnern weiterhin mit voller Kraft für eine Gesamtrevision des TARMED ein. Mit den Tarifpartnern werden zudem – unabhängig von den rechtlichen Schritten – die Vorgaben der Verordnung in eine Referenzdatenbank eingearbeitet, damit termingerecht Rechnungen gestellt und auch gezahlt werden könnten.

Auch eigenständige Klagen bitte melden
Sollten Sie die Absicht haben, eigenständig zu klagen, bitten wir Sie, dies der Geschäftsstelle H+, <link mail window for sending>Sandra Bossi, mitzuteilen. Sie helfen damit, die Klagen zu koordinieren und abzustimmen, danke.

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