Anpassung Zertifizierungsrichtlinien REKOLE®
Die ersten Re-Zertifizierungen sind bereits in der Vorbereitung. Eine Präzisierung in den Zertifizierungsrichtlinien ist notwendig. Spitäler und Kliniken, die bereits in der Vorbereitung zur Re-Zertifizierung sind, werden nicht benachteiligt.
Die Zertifizierung REKOLE® erfreut sich grosser Beliebtheit. Die ersten Re-Zertifizierungen sind bereits in der Vorbereitung. In diesem Zusammenhang haben wir festgestellt, dass eine Präzisierung in den Zertifizierungsrichtlinien notwendig ist, ohne dabei Spitäler und Kliniken zu benachteiligen, die bereits in der Vorbereitung zur Re-Zertifizierung sind.
Folgende Anpassungen werden vorgenommen
Das Kapitel 1.7 Gültigkeitsdauer der REKOLE® Zertifizierungsrichtlinien, Version 1.1, wird wie folgt ergänzt (kursiv markiert):
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt vier Jahre nach erfolgreicher Zertifizierung. Das Zertifikat kann jeweils um vier weitere Jahre verlängert werden, vorausgesetzt, dass eine erfolgreiche Re-Zertifizierung stattgefunden hat. Massgebliches Datum zur Verlängerung ist das Ablaufdatum des Zertifikats. Das Zertifikat verlängert sich jeweils ab dem Folgetag des letzten Gültigkeitstages um weitere vier Jahre. In der Re-Zertifizierung wird zusätzlich überprüft, ob die Korrekturen eingeführt worden sind, die jährlichen internen Audits durchgeführt wurden und welche Änderungen seit der letzten Prüfung umgesetzt worden sind.
Der Solltermin für das Re-Zertifizierungsaudit ist das Datum des Ablaufs des Zertifikats minus sechs Monate. Das Re-Zertifizierungsaudit darf frühestens ein Monat vor dem Solltermin stattfinden. Es liegt in der Verantwortung der Spitäler und Kliniken frühzeitig mit der Prüfstelle Kontakt aufzunehmen.
Beispiel:
- Ablauf Zertifikat Erstzertifizierung: 15. November 2014
- Solltermin Re-Zertifizierung: 15. Mai 2014
- Frühestmöglicher Re-Zertifizierungstermin: 15. April 2014 (Audit vor Ort)
- Gültigkeit Re-Zertifizierung bei erfolgreicher Re-Zertifizierung im Zeitraum 15. April – 15. November 2014: 16. November 2014 – 16. November 2018
Gemäss Zertifizierungsrichtlinien wird im Rahmen der Re-Zertifizierung das gesamte Prüfprogramm zur Prüfung fällig. Zusätzlich überprüfen die Prüfstellen die von den Spitälern und Kliniken durchgeführten internen Audits.
Die Anpassung in den Zertifizierungsrichtlinien erfolgt mit der nächsten Überarbeitung. Diese ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen.