Einführung von entlöhnten Stillzeiten

Der Bundesrat hat am 30. April 2014 die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verabschiedet und gleichzeitig beschlossen, das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation IAO über den Mutterschutz zu ratifizieren. Die revidierte Verordnung sieht neu das Prinzip der entlöhnten Stillzeiten vor und tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.

Der neue Artikel 60 Absatz 2 ArGV 1 leitet einen Systemwechsel ein: Bisher wurde für die Anrechenbarkeit der Stillzeit als Arbeitszeit zwischen Stillen im Betrieb und ausserhalb des Betriebs unterschieden. Diese Unterscheidung wird nun aufgehoben. Zudem muss der Arbeitgeber aufgrund der Regelung die Arbeitnehmerin neu in einem begrenzten Umfang für die Zeit entlöhnen, welche sie für das Stillen benötigt. Diese Änderung orientiert sich an den geltenden Bestimmungen in den Nachbarländern der Schweiz.

Verbesserte Rechtssicherheit durch Revision
Nachdem die Bundesversammlung das IAO-Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz genehmigt hatte, galt es, die ArGV 1 so anzupassen, dass sie mit dem internationalen Recht vereinbar ist. Dies mit dem Ziel, die Rechtssicherheit in diesem Bereich zu verbessern und es dem Bundesrat zu ermöglichen, das Übereinkommen Nr. 183 zu ratifizieren. Abgesehen von der Entlöhnung der Stillzeiten entspricht die geltende Schweizer Gesetzgebung im Allgemeinen bereits den Anforderungen des IAO-Übereinkommens.

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<link http: www.news.admin.ch nsbsubscriber message attachments _blank external-link-new-window external link in new>Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz