Mit Meldeformular Mutterschaft entfallen Selbstbehalt und Franchise

Mit der neuen «Meldung Mutterschaft» stellen werdende Mütter sicher, dass ihre Grundversicherung die Behandlungskosten bei einer Krankheit während der Schwangerschaft übernimmt.

Wie im eFlash 2/2014 angekündigt, dürfen seit dem 1. März 2014 die Krankenkassen weder Franchise noch Selbstbehalt mehr erheben für Leistungen bei Krankheit ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt. Die Leistungen bei einer ohne Komplikationen verlaufenden Mutterschaft sind schon ab Beginn der Schwangerschaft von Franchise und Selbstbehalt befreit.

Bitte weisen Sie Schwangere auf das Meldeformular hin
Bitte empfehlen Sie werdenden Müttern, die vom Arzt unterzeichnete «Meldung Mutterschaft gemäss KVG 64/KVV 105» ihrer Grundversicherung elektronisch oder per Post zu senden und sie so über die Schwangerschaft zu informieren. Sie finden das von der FMH und gynécologie suisse erarbeitete Formular in der rechten Spalte.

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