Gefälschte Medikamente: Vernehmlassung eröffnet
Die Schweiz hat am 28. Oktober 2011 die Medicrime-Konvention des Europarates unterzeichnet. Zur Umsetzung der Konvention muss die Schweiz ihr Heilmittelgesetz und die Strafprozessordnung anpassen. Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren dazu eröffnet.
Die Medicrime-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zum Schutz der Bevölkerung. Sie hat das Ziel, eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch gefälschte Heilmittel, d.h. Arzneimittel und Medizinprodukte, zu verhindern. Die Konvention hält die Straftatbestände in Bezug auf Herstellung, Angebot und Handel mit gefälschten Heilmitteln fest. Weiter definiert sie, wie die Rechte der Opfer bei diesen Straftaten geschützt werden. Zudem regelt sie die nationale und internationale Zusammenarbeit der beteiligten Behörden.
Medicrime-Konvention bedingt Anpassung des Schweizer Rechts
Um die Medicrime-Konvention umzusetzen, sind Anpassungen im Heilmittelgesetz (HMG) und in der Strafprozessordnung notwendig. Weiter möchte der Bundesrat wissen, ob die bestehende Regelung zur Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln durch Einzelpersonen für den Eigengebrauch eingeschränkt werden soll. Sie finden die entsprechenden Vernehmlassungsunterlagen in der rechten Spalte zum Download.
Ihre Meinung ist H+ wichtig
Mit der Konvention soll der Kampf gegen den illegalen Heilmittelhandel verbessert werden, da gefälschte Heilmittel eine Gefahr sind für die Gesundheit. Wie beurteilen Sie die Anpassungen des Heilmittelgesetzes und der Strafprozessordnung? Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 7. März 2014 an <link mail window for sending>Sandra Bossi. Vielen Dank! Bei Fragen zur Medicrime-Konvention können Sie sich an Caroline Piana wenden.