Auflösung des alten Rahmenvertrags Qualitätsmanagement

H+ und santésuisse haben den Rahmenvertrag betreffend Qualitätsmanagement zwischen H+ und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) aus dem Jahr 1997 gemeinsam aufgelöst. Der Vertrag ist hinfällig geworden, seit fast alle Spitäler und Kliniken dem nationalen Qualitätsvertrag des ANQ beigetreten sind.

Der Rahmenvertrag betreffend Qualitätsmanagement wurde 1997 durch die nationalen Verbände der Tarifpartner für die Umsetzung der vom Krankenversicherungsgesetz geforderten Qualitätssicherung (Art. 58 KVG) unterzeichnet. Auch einzelne Spitäler und Kliniken traten diesem Vertrag bei.

Mit dem ANQ zum nationalen Qualitätsvertrag
Mit der Gründung des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ wurde die Trägerschaft für die Qualitätssicherung neben den Spitälern und Kliniken (H+) und Krankenversicherern (santésuisse) um die Kantone (GDK) und die eidgenössischen Sozialversicherer (UV, IV, MV) erweitert.
Der ANQ und dessen Trägerorganisationen unterzeichneten zur gemeinsamen Umsetzung der nationalen Qualitätssicherungsmassnahmen am 18. Mai 2011 den nationalen Qualitätsvertrag. Die Partner regelten durch ihn die Finanzierung und Umsetzung der Qualitätsmessungen gemäss den Vorgaben des ANQ.
Der Beitritt der Spitäler und Kliniken, Kantone und Versicherer löste automatisch die bisherige Mitgliedschaft beim Rahmenvertrag ab.

Kündigung des bisherigen Rahmenvertrags
Durch den nationalen Qualitätsvertrag vom 18. Mai 2011 ist der Rahmenvertrag vom 17. Dezember 1997 hinfällig. Die Vertragspartner des Rahmenvertrags lösen diesen deshalb per Datum Unterzeichnung auf.

Kontakt

Isabelle  Praplan

Isabelle Praplan

031 335 11 21
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