Anhörung: Entlöhnung der Stillpausen

Das Parlament hat einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Mutterschutz zugestimmt. Damit der Bundesrat das Übereinkommen ratifizieren kann, muss das SECO die entsprechende Verordnung im Arbeitsgesetz anpassen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO schlägt vor, Müttern für das Stillen oder Abpumpen der Milch freizugeben. Die neue Regelung sieht vor:

  • bei einer täglichen Arbeitszeit bis zu vier Stunden mindestens 30 Minuten,
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als vier Stunden mindestens 60 Minuten,
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden mindestens 90 Minuten

als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen.

Ihre Meinung ist H+ wichtig
Wie beurteilen Sie diese neuen Regelungen des SECO? Um dem SECO eine umfassende Antwort senden zu können, sind wir zudem froh, wenn Sie uns folgende Fragen beantworten:

  • Wie viele stillende Mütter sind durchschnittlich in Ihrem Betrieb tätig?
  • Vor welchen Herausforderungen stehen Sie punkto Einsatzplanung bei der Umsetzung der bestehenden und/oder neuen Regelung?
  • Bezahlen Sie heute schon die Still- oder Abpumpzeiten?
  • Wenn Sie die Still- oder Abpumpzeiten bezahlen: Wie sehen die Regeln aus?


Bitte senden Sie die Antworten auf diese Fragen sowie die generelle Stellungnahme zur Verordnungsanpassung bis spätestens Donnerstag, 16. Januar 2014 an <link mail window for sending>Martin Bienlein. Vielen Dank!

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<link http: www.admin.ch ch d gg pc _blank external-link-new-window external link in new>Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)