Fallpauschalen führen zu keinen oder geringen Verschiebungen im ambulanten Bereich

Eine Begleitstudie zur Einführung des Fallpauschalen-Systems SwissDRG untersucht Verschiebungen von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich. Die zweite Zwischenbilanz: Keine oder nur wenig Leistungen werden vor- oder nachgelagert und kaum in den spitalambulanten Bereich.

Im Auftrag von der FMH und H+ untersucht das Wirtschaftswissenschaftliche Zentrum der Universität Basel zusammen mit der «Volkswirtschaftlichen Beratung B,S,S.» Leistungsverschiebungen zwischen dem stationären und ambulanten Bereich. Die Studie soll aufzeigen, ob die Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG einen Einfluss auf die verschiedenen Leistungserbringer hat. Die Ende August 2013 veröffentlichte Untersuchung stützt sich auf Daten über die medizinische Leistungsinanspruchnahme von rund 68‘000 Versicherten der Helsana Krankenversicherung, die 2010, 2011 oder 2012 mindestens einmal im 2. Quartal stationär behandelt wurden.

«Effekte nicht sehr gross»
Kantone mit auf den 1. Januar 2012 frisch eingeführtem Fallpauschalen-System verzeichnen einen stärkeren Anstieg an ambulanten Konsultationen vor und nach dem Spitalaufenthalt. «Die Effekte sind allerdings nicht sehr gross,» stellt der Bericht fest. In Kantonen mit dem Wechsel von Tages- zu Fallpauschalen verteilen sich die Effekte gleichmässig auf den vor- und nachgelagerten Bereich. Die festgestellten Effekte zeigten sich vor allem im praxisambulanten Bereich sowie bei den Spezialisten. Im spitalambulanten Bereich sind keine signifikanten Effekte nachweisbar.

«Spitalambulant kein signifikanter Kostenanstieg»
Bei den Kosten sieht es ähnlich aus. In Kantonen, die von Tages- zu Fallpauschalen gewechselt haben, stellten die Volkswirtschafter keinen signifikanten Anstieg der ambulant abgerechneten Taxpunkte fest. Die Effekte konzentrieren sich auch bei den Kosten vor allem auf den praxisambulanten nachgelagerten Bereich. Im spitalambulanten Bereich ist der Einfluss in Kantonen mit frisch eingeführten Fallpauschalen nicht nachweisbar. In einem nächsten Schritt untersuchen die Gesundheitsökonomen nun, ob Fallpauschalen zu gesamten Verlagerungen von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich führen.

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