Verordnung zur systematischen Datenübermittlung in Kraft
Der Bund hat die präzisierende und ergänzende Verordnung über die Struktur der Datensets bei der systematischen Rechnungsstellung auf Anfang 2013 in Kraft gesetzt.
Nach Anhörung der Tarifpartner hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2012 die «Verordnung des EDI vom 20. November 2012 über die Datensätze für die Datenweitergabe zwischen Leistungserbringern und Versicherern» auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
H+ hatte die Direktionen der H+ Mitglieder am 3. Dezember 2012, vor der offiziellen Publikation in der amtlichen Sammlung, per E-Mail über die neue Regelung vorinformiert.
Im Schreiben vom 14. Dezember 2012 hat das BAG darauf hingewiesen, dass «die Tarifpartner auf Grund der Kurzfristigkeit eine angemessene Umsetzung der Vorgaben erreichen sollen». Dieser Punkt wurde von H+ eingebracht, im Hinblick auf den zeitlichen Aufwand für die EDV-Implementation in den Spitälern und Kliniken. Faktisch heisst das, dass die Versicherungen keine Rechnungen zurückweisen sollen, wenn die Spitäler und Kliniken mit der technischen Implementation noch nicht bereit sind. Das EDI erwartet von den Tarifpartnern, dass sie einvernehmliche Lösungen der Tarifpartner anstreben und umsetzen.
Das Forum Datenaustausch wird im Frühjahr 2013 die angepasste Version XML 4.4. als technische Umsetzungsbasis bereitstellen.