Nationales Krebsregistrierungsgesetz: Vernehmlassung läuft

Der Bundesrat will künftig Daten von Krebserkrankungen einheitlich erfassen und registrieren, um Krebserkrankungen vorzubeugen und die Versorgungsstrukturen für betroffene Patientinnen und Patienten zu verbessern. Das entsprechende Gesetz ist nun in Vernehmlassung.

Bereits heute liegen Daten von rund achtzig Prozent der Krebserkrankten in der Schweiz vor. Diese sind jedoch auf unterschiedliche Weise in verschiedenen Registern erfasst. Ziel ist es neu, die Daten einheitlich zu erfassen, in einem nationalen Krebsregister zusammenzuführen und auszuwerten. Der Gesetzesentwurf enthält zwar Vorgaben zu Umfang, Art und Qualität der erfassten Daten, regelt aber weder die Form der Datenübermittlung noch bei welchen Krebserkrankungen Daten zu erheben sind. Diese Punkte soll der Bundesrat in einer Departementsverordnung festlegen.

Konsequenzen für Spitäler und Kliniken
Spitäler und Kliniken sind künftig verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über das Krebsregister und die Datenerfassung zu informieren. Widersprechen Patientinnen und Patienten dieser Datenübermittlung nicht, dann müssen die Leistungserbringer die Daten an das kantonale Krebsregister übermitteln. Der Gesetzesentwurf sieht vor, gewisse Mindestdaten wie etwa die Diagnose, den Zeitpunkt der Diagnosestellung und den Behandlungsbeginn zu erfassen. Für ausgewählte Krebserkrankungen ist geplant, nach dem Einverständnis des Patienten, weitergehende Daten zu erheben, beispielsweise zum Krankheits- und Behandlungsverlauf, zu Früherkennungsmassnahmen oder zur Lebensqualität.

Ihre Meinung ist H+ wichtig!
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat die Geschäftsstelle von H+ bereits in die Vorbereitungsarbeiten für das Krebsregistergesetz einbezogen. Die Geschäftsstelle schlägt Ihnen vor, den vorliegenden Gesetzesentwurf grundsätzlich gutzuheissen. Aus Sicht der Geschäftsstelle ist eine national einheitliche Form der Datenübermittlung an die kantonalen Krebsregisterstellen zentral. Entsprechend soll das BAG H+ frühzeitig einbeziehen, wenn es die entsprechende Departementsverordnung vorbereitet. Bitte teilen Sie H+ mit, ob Sie sich dieser Position anschliessen und ob Sie weitere Bemerkungen zum Gesetzesentwurf haben. Gerne nimmt <link mail window for sending>Ursula Käser Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 15. März 2013 entgegen.

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