Einweg- oder Mehrweginstrumente ökologischer für die Chirurgie?

Die Ökologiekommission VZK / H+ hat sich mit den ökologischen Aspekten von Einweg- und Mehrweginstrumenten auseinandergesetzt und die wichtigsten Ergebnisse in einem Merkblatt festgehalten.

Spitäler und Kliniken prüfen, ob sie in der Chirurgie von Mehrweg- auf Einweginstrumente umstellen sollen. Die Ökologiekommission VZK / H+ empfiehlt aus ökologischer Sicht, den Einsatz von Mehrweginstrumenten vorzuziehen, da es zurzeit in der Schweiz noch nicht möglich ist, Einweginstrumente vollständig zu recyceln.

So entsorgen Sie Einweginstrumente korrekt
Benutzte Einweginstrumente gelten in der Schweiz als kontaminationsgefährliche, infektiöse und verletzungsgefährliche Sonderabfälle. Wollen Sie Einweginstrumente heute korrekt entsorgen, geben Sie diese einem Entsorger ab, der über eine Empfängerbewilligung für verletzungsgefährlichen (Abfallcode 18 01 01) oder infektiösen Sonderabfall (Abfallcode 18 01 03) verfügt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Entsorgung Einweginstrumente.

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