H+ Empfehlungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit

H+ hat für seine Mitglieder Empfehlungen erarbeitet zur Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ziel ist zu vermeiden, dass bei Kosten- und Preisvergleichen Äpfel mit Birnen verglichen werden. H+ hat sich mit einem Schreiben zu diesem Thema auch direkt an den Preisüberwacher gewandt.

Die «Empfehlung H+ zur Wirtschaftlichkeitsprüfung unter der KVG-Spitalfinanzierung» dient als Hilfestellung und Argumentarium für Mitglieder bei Tarifverhandlungen und
-verfahren. H+ ist mit den bisherigen Empfehlungen des Preisüberwachers für die Baserates 2012 nicht zufrieden. In einem ausführlichen Schreiben wandte sich H+ mit seiner Sicht und Fragen an den Preisüberwacher. Für die Mitglieder hat H+ ergänzend dazu konkrete Empfehlungen ausgearbeitet.

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen
Nach Ansicht von H+ können nur Tarife von Spitälern mit gleichem Leistungsspektrum verglichen werden, solange die SwissDRG-Struktur eine ungenügende statistische Erklärungskraft hat. Diese liegt bei der Version 1.0 bei rund 60 Prozent. Zudem dürfen nur Tarife auf Realkostenbasis für Spitalvergleiche verwendet werden, nicht aber solche, die durch normative Abschläge berechnet wurden. Als solide Basis für die Wirtschaftlichkeitsprüfung dient u.a. die breit abgestützte und akzeptierte Branchenlösung REKOLE® für das betriebliche Rechnungswesen im Spital. Die Mitglieder von H+ können zudem ihren Betrieb REKOLE®-zertifizieren lassen.

Keine Intransparenz-Abzüge mit REKOLE® und ITAR_K©
Wer die Betriebsdaten korrekt mit REKOLE® ausweist, z.B. nachgewiesen durch die erfolgreiche REKOLE®-Zertifizierung, muss sich keine Abzüge aus Intransparenz gefallen lassen.
Wenn ein Betrieb zudem den Tarifpartnern und dem Preisüberwacher den speziell für die Versicherer vorgesehenen «ITAR_K Export» abliefert, kommt der Betrieb seinen gesetzlichen Auflagen nach Transparenz für den Betriebsvergleich nach. Der «ITAR_K Export» ist ein Bestandteil des «Integrierten Tarifmodells auf Basis der Kostenträgerrechnung ITAR_K©». Mit REKOLE® und ITAR_K© werden die Abzüge des Preisüberwachers für Intransparenz somit hinfällig.