Scharfes Nein zur Verordnungsänderung mit viel zu tiefen 9 Prozent Anlagenutzungskosten

Mit Erstaunen und Verärgerung reagierte H+ auf eine vom Bundesamt für Gesundheit vorgeschlagene Teilrevision der Krankenversicherungs-Verordnung mit 9 Prozent Anlagenutzungskosten (ANK). Zusammen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der FMH verlangt H+ die Genehmigung des SwissDRG-Entscheides für ANK von 11 Prozent 2013 und 12 Prozent 2014.

Das Vorgehen und die Kurzfristigkeit der informellen Konsultation waren unüblich. Statt über das Genehmigungsgesuch des SwissDRG-Entscheids zu den ANK zu entscheiden, schlägt das BAG mit einem Schnellschuss eine Verordnungsänderung vor und will den Prozentsatz gegenüber der gültigen Verordnung für 2012 von 10 auf 9 Prozent senken. Dass das hängige Genehmigungsgesuch der SwissDRG mit keiner Silbe in den BAG-Dokumenten erwähnt und damit auch formell ignoriert wurde, ist nicht akzeptabel.

Für H+ weder formell noch sachlich nachvollziehbar
Innerhalb von H+ war die Teilnahmequote an der Mitgliederbefragung zum Verordnungsvorschlag rekordhoch. Die Mitglieder forderten fast einstimmig, am Entscheid der SwissDRG AG festzuhalten. Der Bundesrat soll für das Jahr 2013 Anlagenutzungskosten von 11 respektive für 2014 von 12 Prozent genehmigen. Der vorgeschlagene Prozentsatz von 9 Prozent für die beiden kommenden Jahre wurde durchwegs als viel zu tief beurteilt und rundum abgelehnt.

Kompetenz der SwissDRG AG wird untergraben
H+ wertete in seiner Stellungnahme das vorgeschlagene Vorgehen auch als Nichtbeachtung der unter allen Tarifpartnern vereinbarten Funktionsweise der SwissDRG AG. 2008 akzeptierten alle Aktionäre, dass der Verwaltungsrat der SwissDRG AG Mehrheitsbeschlüsse fällen kann, um gegenseitige Blockaden zu verhindern. Wenn der Bundesrat nun die Anträge aus dem formellen Grund zurückweist, dass nicht alle Tarifpartner zugestimmt haben, wird die SwissDRG AG in der gleichen Blockadesituation landen wie TARMED Suisse.
H+ verlangt nebst der Genehmigung des SwissDRG-Entscheides vom Bundesrat, die VKL umgehend anzupassen, da diese Verordnung nicht mit dem Sinn und Zweck der Botschaft zur KVG-Revision übereinstimmt: Mit der aktuellen VKL ist eine Anlageunterfinanzierung vorprogrammiert.

GDK und FMH: Vorschlag in keiner Weise annehmbar
Mit aussergewöhnlicher Schärfe reagierten nebst H+ auch die GDK und die FMH. Die GDK kritisierte, dass sie weder das Vorgehen noch die präsentierte Lösung akzeptieren kann und am Antrag der SwissDRG AG festhält. Für die FMH ist der vorgeschlagene Zuschlag von 9 Prozent auf die Baserate zu tief und nicht betriebswirtschaftlich angesetzt, dies habe Auswirkungen auf die Qualität der Behandlung.

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