Kodierrevision unter SwissDRG: Präzisierung bei Stichprobengrösse
Die SwissDRG AG hat auf ihrer Website eine Präzisierung der Stichprobengrösse für die Kodierrevisionen der Datenjahre 2012 und 2013 publiziert.
An der September-Sitzung hat der Verwaltungsrat der SwissDRG AG eine Klarstellung der Tarifpartner zum Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG verabschiedet. Die Klarstellung betrifft den Absatz 1 «Bestimmung der Stichprobengrösse» im Anhang 1 der aktuellen Version 2.0. des Reglements aus dem Jahr 2010.
Neu werden in Spitälern und Geburtshäusern mit weniger als 1'000 Fällen pro Jahr in den ersten beiden Jahren, also in den Datenjahren 2012 und 2013 zehn Prozent der Fälle revidiert. Bei mehr als 1'000 Fällen gilt das Reglement 2010.