Verordnung Psychologieberufe in der Anhörung: Äussern Sie sich jetzt!

Die Psychologieberufeverordnung regelt unter anderem die Weiterbildungstitel, die Berufsbezeichnungen und die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge in der Psychologie. Die Anhörung zur Verordnung läuft. Bis zum 17. August 2012 haben Sie Zeit, H+ Ihre Meinung wissen zu lassen.

Die Psychologieberufeverordnung tritt voraussichtlich zusammen mit dem Psychologieberufegesetz am 1. März 2013 in Kraft.

Weiterbildungen in fünf Fachrichtungen der Psychologie
Mit der neuen Psychologieberufeverordnung will der Bund eidgenössische Weiterbildungstitel vorerst ausschliesslich in fünf Fachgebieten der Psychologie erteilen:

  • Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychologie
  • Klinische Psychologie
  • Neuropsychologie
  • Gesundheitspsychologie


Weiter bestimmt die Verordnung, dass die Weiterbildung für Psychotherapie mindestens vier und maximal sechs Jahre dauert, die übrigen vier Weiterbildungen mindestens zwei und maximal vier Jahre. Ebenfalls möglich sind Teilzeitweiterbildungen. Diese dürfen aber nur maximal doppelt so lange dauern wie Weiterbildungen im Vollzeitpensum.

Die Psychologieberufekommission entscheidet im Einzelfall, ob ausländische Ausbildungsabschlüsse gleichwertig sind mit den schweizerischen.

Berufsbezeichnungen in der Psychologie neu geschützt
Absolventinnen und Absolventen der fünf anerkannten eidgenössischen Weiterbildungen können sich entsprechend dem Wortlaut des Weiterbildungstitels bezeichnen und den Zusatz »eidgenössisch anerkannt” verwenden, also beispielsweise eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin. Absolventinnen und Absolventen eines eidgenössischen universitären Medizinal-Weiterbildungsganges in Psychiatrie und Psychotherapie dürfen sich ebenfalls als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bezeichnen. Das Bezeichnungsrecht gilt rückwirkend: Wer einen ordentlich akkreditierten Weiterbildungsgang bereits vor dessen Akkreditierung abgeschlossen hat, kann ebenfalls die geschützten Berufsbezeichnungen verwenden.

Qualitätsvorschriften für Weiterbildungsgänge
Es ist geplant, dass künftig die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung OAQ das Akkreditierungsorgan für die Weiterbildungsgänge in der Psychologie sein wird. Das Eidgenössische Departement des Innern EDI legt fest, wie das Akkreditierungsverfahren ablaufen muss und welche Qualitätsvorschriften die Weiterbildungsgänge erfüllen müssen, um zu eidgenössischen Weiterbildungstiteln zu führen.

Der Bundesrat erstellt eine Liste derjenigen Weiterbildungsgänge in Psychotherapie, die während fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes als provisorisch akkreditiert gelten.

Bestimmungen zum Register Psychologieberufe in separater Verordnung
Da das geplante Register für die Psychologieberufe erst später als März 2013 entwickelt und implementiert werden kann, erlässt der Bund die entsprechenden Bestimmungen in einer separaten Verordnung, welche er später in Kraft setzt. Geplant ist, das Register der Psychologieberufe auf Grundlage des bestehenden Medizinalberuferegisters zu erstellen.

Ihre Meinung interessiert H+!
Auch Mitgliederinstitutionen von H+ beschäftigen Psychologinnen und Psychologen, vorwiegend psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken. H+ interessiert sich dafür, ob Sie mit den neuen Bestimmungen der Verordnung einverstanden sind. Begrüssen Sie die neuen Regelungen oder haben Sie Änderungswünsche? Bitte lassen Sie H+ Ihre Meinung wissen und senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 17. August 2012 an <link mail>Ursula Käser.

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