Neue Anhänge betreffend Rehabilitationsmessungen im nationalen Qualitätsvertrag

Der Vorstand von H+ stimmte an der Juni-Sitzung den Änderungen zum nationalen Qualitätsvertrag betreffend Finanzierung der Rehabilitationsmessungen und Aufnahme in den ANQ-Messplan (Anhänge 5b und 7) zu. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum der H+ Mitglieder.

Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken (ANQ) hat den nationalen Messplan Rehabilitation und die Finanzierung der Messungen verabschiedet. Die Finanzierung und Umsetzung der neuen Qualitätsmessungen, welche 2013 beginnen, müssen in den Anhang des bereits unterzeichneten <link http: www.anq.ch de anq nationaler-qualitaetsvertrag _blank external-link-new-window>Qualitätsvertrags des ANQ aufgenommen werden.

Da Änderungen im nationalen <link http: www.anq.ch de anq nationaler-qualitaetsvertrag _blank external-link-new-window>Qualitätsvertrag die Zustimmung der Vertragsparteien bedingen, beantragt der ANQ-Vorstand den Partnern des ANQ die Änderungen im Anhang 7 (Rehabilitation) sowie im Anhang 5b (definitive Finanzierungsregelung) zu genehmigen. Sie finden den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen in der rechten Spalte zum Download.

H+ Vorstand stimmt Änderungen zu
Nach einer konsultativen Befragung der H+ Aktivkonferenz Rehabilitation und einer Vorausinformation der Mitglieder der Rehabilitation über die Änderungen im Qualitätsvertrags ANQ, stimmte der Vorstand von H+ am 14. Juni 2012 dem Messplan Rehabilitation und der definitiven Finanzierungsregelung zu. Der nationale Messplan Rehabilitation ist in drei Module gegliedert:

  • Modul 1: Nationale Zufriedenheitsbefragung Rehabilitation
  • Modul 2: Muskuloskelettale und neurologische Rehabilitation
  • Modul 3: Kardiale und pulmonale Rehabilitation


Das Modul eins wird in allen Institutionen durchgeführt, die Module zwei und drei nur in den betroffenen Bereichen.
Elf Rehabilitationskliniken wenden zur Zufriedenheitsbefragung das Messinstrument PZ Benchmark an. H+ setzt sich daher ein, dass dieses Messinstrument im Modul eins zur Anwendung gelangen kann und hat dies entsprechend beim ANQ beantragt.

Referendumspflichtiger Vorstandsbeschluss
Gemäss den Statuten von H+ (Art. 21j) unterliegt dieser Vorstandsbeschluss dem Referendum bei den Mitgliedern. Wenn Mitglieder von H+ mit dem Vorstandsbeschluss nicht einverstanden sind, können sie das Referendum ergreifen. Referendumsanträge sind bis und mit Freitag, 3. August 2012, bei der Geschäftsstelle H+ einzureichen. Gemäss Art. 31 der Statuten von H+ braucht es für ein erfolgreiches Referendum die rechtsgültigen Unterschriften der Direktorinnen bzw. Direktoren von zehn Prozent der Aktivmitglieder oder von der einfachen Mehrheit der gewählten Mitglieder von zwei Aktivkonferenzen.

Kommt kein Referendum zustande, tritt der Vorstandsbeschluss nach Ablauf der Referendumsfrist umgehend in Kraft.

Kontakt

Isabelle  Praplan

Isabelle Praplan

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