SwissDRG: Neueste Klarstellungen zu Falldefinitionen und Anwendungsregeln aufgeschaltet

Der Ausschuss «Anwendungsmodalitäten» erarbeitet Klarstellungen zur Anwendung der Falldefinitionen und zu den Anwendungsregeln unter SwissDRG. Die neuesten Änderungen werden jeweils auf der Website der SwissDRG AG publiziert.

Der Ausschuss «Anwendungsmodalitäten» bereinigt Unklarheiten, Fehler und Interpretationslücken in der Anwendung der Falldefinitionen und Anwendungsregeln unter SwissDRG. Die entsprechenden Entscheide werden fortlaufend auf der <link http: www.swissdrg.org de _blank external-link-new-window>Website der SwissDRG publiziert. Die letzte Änderung erfolgte am 22.5.2012. Für die Version 2.0 SwissDRG wurden Anpassungen in den Falldefinitionen und Anwendungsregeln beschlossen. Diese wurden vom VR der SwissDRG AG anlässlich seiner Sitzung vom 11.5.2012 verabschiedet. Wichtigste Änderung ist die Regelung bezüglich der Verlegung eines gesunden Säuglings. Dieser wird neu ab 1.1.2013 als eigener SwissDRG-Fall stationär abgerechnet. Die Publikation des Dokumentes steht noch aus.

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