Zulassung ausländischer Arbeitskräfte: Unveränderte Höchstzahlen

Der Bundesrat hat die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) per 1. Januar 2012 teilrevidiert. Die Höchstzahlen für Personen aus Drittstaaten hat er auf dem Niveau von 2011 belassen.

Die Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten, d.h. Nicht-EU/EFTA-Staaten setzt der Bundesrat für das Jahr 2012 unverändert bei je 3‘500 Aufenthalts- und 5‘000 Kurzaufenthaltsbewilligungen fest. Auch die Bewilligungen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 120 Tagen belässt er auf dem Niveau von 2011: je 3‘000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter.

Damit bleibt in der Kontingentierung ausländischer Arbeitskräfte trotz getrübter Konjunkturprognosen vorerst alles beim Alten. Wenn die Anstellung einem gesamtwirtschaftlichen Interesse zuwiderläuft, sollen Bewilligungen wie bisher unterbleiben. Lohn- oder Sozialdumping sowie Verdrängung inländischer Arbeitskräfte sind zu vermeiden. Zudem darf die jeweilige Branche nicht übermässig von Arbeitslosigkeit betroffen sein. Im neuen Jahr wird allgemein mit einem markanten Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet.

Zwei Neuerungen
Der Bundesrat hat die VZAE in zwei Punkten leicht modifiziert.

  1. Bei der Erteilung von Bewilligungen sind Dienstleistungserbringer aus Drittstaaten mit dauerhaftem Aufenthalt in der EU solchen aus EU/EFTA-Staaten gleichgestellt. In der Praxis wird dies bereits heute so gehandhabt aufgrund des Freizügigkeitsabkommens.
  2. Bei Auflösung der Familiengemeinschaft aufgrund häuslicher Gewalt sollen die zuständigen Behörden, wenn sie über Zulassung und Aufenthalt der betroffenen Personen entscheiden, neu Auskünfte spezialisierter Fachstellen wie beispielsweise Frauenhäuser mitberücksichtigen.


Ferner wird der Bundesrat Mitte 2012 einen umfassenden Bericht zur Zuwanderungs-thematik vorlegen und in diesem Zusammenhang auch die Kontingentspolitik für Erwerbstätige aus Drittstaaten vertieft diskutieren.