Geänderte Anhänge im nationalen Qualitätsvertrag genehmigt

Die Vertragsparteien des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) haben die neuen Anhänge zum Qualitätsvertrag genehmigt.

Wie H+ bereits im <link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>November eFlash informierte, hat der ANQ den Parteien des Nationalen Qualitätsvertrages, d.h. H+, GDK, santésuisse und eidg. Sozialversicherer, den Antrag zur Anpassung folgender Anhänge zum Qualitätsvertrag unterbreitet:

  • Anhang 5a: Finanzierung Psychiatrie: Zuschläge der Versicherer und Kantone und Beiträge der Psychiatriekliniken an den ANQ
  • Anhang 6: ANQ Datenreglement
  • Anhang 7: Aufnahme des SIRIS Implantatregisters in den ANQ Messplan ab 2012

Der Vorstand von H+ hat an der November-Sitzung dem Antrag des ANQ zugestimmt. Dieser Beschluss unterlag bis am Freitag, 16. Dezember 2011 dem fakultativen Referendum.

Da kein Mitglied das Referendum ergriff und auch die anderen Vertragsparteien den geänderten Anhängen zustimmten, sind die geänderten Anhänge genehmigt und bereits in Kraft getreten. Der Qualitätsvertrag mit den neuen Anhängen steht auf der <link http: www.anq.ch de anq nationaler-qualitaetsvertrag _blank external-link-new-window>ANQ-Webseite zum Herunterladen bereit.

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Isabelle  Praplan

Isabelle Praplan

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