Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung per 2012

Das EDI hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen. Damit ändern auch die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sowie die Analysenliste. H+ fasst zusammen, wo es Änderungen gibt.

In der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung gelten ab 01. Januar 2012 neue Regelungen. Sie finden den Link zu den neuen Dokumenten in der Spalte rechts. In folgenden Bereichen – Auswahl nicht vollständig – gibt es Änderungen: 

Krankenpflege ambulant oder im Pflegeheim(Art. 7 ff KLV)
Die Leistungen bei den Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie den Massnahmen der Untersuchung und Behandlung sind ergänzt worden. Die zunehmende Komplexität der Fälle – auch in der ambulanten Pflege – ist besser berücksichtigt. 

Massnahmen der Prävention (Art. 12 KLV)
Die Änderungen tangieren vor allem die Impfpläne und Krebs-Vorsorgeuntersuchungen.

Bekanntgabe von Änderungen der MiGeL und der Analyseliste
Neu ist in der KLV verankert, dass die Änderungen durch das BAG im Internet publiziert werden. Auch die in der Regel jährlich aufgelegten Gesamtlisten der <link http: www.bag.admin.ch themen krankenversicherung _blank external-link-new-window>MiGeL und der <link http: www.bag.admin.ch themen krankenversicherung _blank external-link-new-window>Analyseliste sind im Internet abrufbar.

Schon länger bekannt sind folgende Änderungen von Anhang eins der KLV:

Komplementärmedizin: Kostenübernahme per 1. Januar 2012
Die Krankenversicherer müssen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherungen per 1. Januar 2012 und befristet bis Ende 2017 folgende komplementärmedizinischen ärztlichen Leistungen vergüten:

  • Ärztliche Akupunktur (unbefristet)
  • Neuraltherapie nach Huneke
  • Anthroposophische Medizin
  • Arzneitherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin
  • Ärztliche klassische Homöopathie
  • Phytotherapie

Die Leistungen sind im Tarifregelwerk TARMED tarifiert. Die Version 1.07 davon weist die Leistungen nicht durchgehend als Pflichtleistungen aus. Es gilt der Verordnungstext. Die am 1. Juni 2012 gültig werdende Version 1.08 berücksichtigt die Änderungen.

Kontakt

Links

<link http: www.news.admin.ch message _blank external-link-new-window>Änderungen bei Krankenkassenvergütung und unter «Zusätzliche Verweise:» alle Änderungen