Berichtsvergütung in der Physiotherapie nun definitiv

Die Vertreter der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungen (UV, MV und IV) haben die Vereinbarung zur Vergütung von Physiotherapie-Berichten nach einer zweijährigen Versuchsphase nun definitiv geregelt.

Im Rahmen von physiotherapeutischen Behandlungen fordern die UV, MV und IV Versicherer vermehrt Berichte bei PhysiotherapeutInnen ein. Die Berichte sind im gültigen Tarif für die ambulanten Physiotherapieleistungen nicht enthalten. H+ Die Spitäler der Schweiz und physioswiss haben 2009 mit den Versicherern von UV, MV und IV eine Vereinbarung zur Vergütung dieser Berichte unterzeichnet. Die Vereinbarung sah eine zweijährige Pilotphase vor. Die positiven Erfahrungen in dieser Zeit veranlassten die Parteien die Vereinbarung definitiv zu übernehmen.
Die Vereinbarung und das Formular dazu finden Sie <link http: www.hplus.ch de tarife_preise andere_ambulante_tarife physiotherapie _blank external-link-new-window>hier.

Die Vereinbarung gilt nicht für eingeforderte Berichte von Krankenversicherern.

Bei Fragen oder für weitere Informationen kontaktieren Sie <link mail>Markus Tschanz.

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