H+ empfiehlt, nationalem Qualitätsvertrag beizutreten

Für Akutspitäler, Psychiatrie-, Rehabilitations- und Spezialkliniken erhält der nationale Qualitätsvertrag erst Gültigkeit, wenn sie diesem mittels Beitrittsformular beitreten. H+ empfiehlt seinen Mitgliedern, dem nationalen Qualitätsvertrag bis spätestens 30. Juni 2011 beizutreten.

Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ und die nationalen Trägerorganisationen H+, GDK, santésuisse und die eidgenössischen Sozialversicherer (UV, IV, MV) haben den nationalen Qualitätsvertrag im Mai 2011 unterzeichnet. Die Partner regeln mit dem nationalen Qualitätsvertrag die Finanzierung und Umsetzung der Qualitätsmessungen gemäss den Vorgaben des ANQ. Der Qualitätsvertrag ist Teil des SwissDRG-Rahmenkonzepts. Die Tarifpartner werden deshalb den Beitritt der Spitäler und Kliniken zum nationalen Qualitätsvertrag verlangen.

Treten Sie dem nationalen Qualitätsvertrag mittels Beitrittsformular bei
Für Akutspitäler, Psychiatrie-, Rehabilitations- und Spezialkliniken erhält der nationale Qualitätsvertrag erst Gültigkeit, wenn sie diesem mittels Beitrittsformular beitreten. Die Geschäftsstelle des ANQ hat den Spitälern und Kliniken vor einigen Wochen den unterzeichneten nationalen Qualitätsvertrag und das Beitrittsformular zum nationalen Qualitätsvertrag zugestellt. H+ empfiehlt seinen Mitgliedern, dem nationalen Qualitätsvertrag beizutreten. Dazu müssen Sie das unterzeichnete Beitrittsformular bis spätestens Donnerstag, 30. Juni 2011 an die ANQ Geschäftsstelle, Thunstrasse 17, Postfach 370, 3000 Bern 6, senden. So stellen die Institutionen sicher, dass sie während zwei Jahren die Zuschläge von CHF 2.55 pro akut-stationärem Austritt von den beigetretenen Versicherern und CHF 3.10 pro akut-stationärem Austritt von den beigetretenen Kantonen erhalten. Die Finanzierung der Qualitätsmessungen über Austrittspauschalen beginnt ab 1. Juli 2011.

Haben Sie Fragen?
Für Fragen in Zusammenhang mit dem nationalen Qualitätsvertrag, der neuen Finanzierung und den Zuschlägen seitens der Versicherer und der Kantone steht Ihnen die Geschäftsstelle des ANQ (Tel. 031 357 38 40, <link>info@anq.ch) zur Verfügung.

Kontakt

Links

<link http: www.anq.ch anq nationaler-qualitaetsvertrag _blank external-link-new-window>Informationsübersicht des ANQ rund um den nationalen Qualitätsvertrag

<link http: www.anq.ch fileadmin redaktion deutsch _blank external-link-new-window>Beitrittsformular zum nationalen Qualitätsvertrag für Spitäler

<link http: www.anq.ch fileadmin redaktion deutsch _blank external-link-new-window>Umsetzung des nationalen Qualitätsvertrages: Grundsätze und Abrechnungsmodalitäten

<link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>eFlash vom Mai 2011: Nationaler Qualitätsvertrag unter Dach und Fach