Schutzbedürftige Personen besser vor Straftätern schützen: Vernehmlassung läuft

Kinder und Jugendliche aber auch betagte und kranke Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, sollen besseren Schutz vor Sexualstraftätern erhalten. Das Vernehmlassungsverfahren zu den dazu notwendigen Änderungen der Bundesverfassung und einzelner Gesetze läuft.Bitte teilen Sie H+ Ihre Meinung mit.

Kinder brauchen besseren Schutz vor Personen, die bereits einmal ein Sexualdelikt an Minderjährigen begangen haben. Dies forderten verschiedene parlamentarische Initiativen und insbesondere die Motion Carlo Sommaruga <link http: www.parlament.ch d suche seiten _blank external-link-new-window>«Verstärkte Prävention von Pädokriminalität und anderen Verbrechen». 

Bestehendes Berufsverbot ausweiten
Der verstärkte Schutz vor einschlägig vorbestraften Personen soll neben Kindern und Jugendlichen teilweise auch für betagte und kranke Personen gelten, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Zu diesem Zweck soll das bestehende strafrechtliche Berufsverbot ausgedehnt und durch ein neues Kontakt- und Rayonverbot ergänzt werden. Was bedeutet dies? Neu erhält eine Person ein Berufsverbot auch dann, wenn sie die Straftat gegen unmündige oder andere besonders schutzbedürftige Menschen nicht in Ausübung ihrer Tätigkeit begangen hat. Zudem sollen bestimmte Sexualstraftaten gegen Unmündige zwingend zur Verhängung eines Tätigkeitsverbots führen.

Berufsverbot durchsetzen mit obligatorischem Strafregisterauszug
Damit der Bund die Kompetenz erhält, schutzbedürftige Personen in Form von Vorschriften besser zu schützen, ist eine neue Verfassungsbestimmung notwendig. Weiter ist geplant, das neue Verbot in erster Linie mit einem erweiterten Strafregisterauszug für Privatpersonen durchzusetzen. Der Arbeitgeber soll diesen Auszug einholen, bevor er jemanden für eine Tätigkeit mit Unmündigen oder mit besonders schutzbedürftigen Personen einstellt. Der Bund stellt die Pflicht zur Einholung eines Strafregisterauszuges derzeit lediglich zur Diskussion. Sie ist nicht direkt Gegenstand der vorliegenden neuen Bestimmung in der Bundesverfassung, soll aber zu einem späteren Zeitpunkt in den Vorentwurf zum neuen Strafregistergesetz aufgenommen werden. Der Bund schickt das entsprechende Dokument voraussichtlich Mitte 2011 in die Vernehmlassung.

Ihre Meinung interessiert uns!
Die geplante Neuregelung betrifft auch Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen, insbesondere Kinderspitäler, Pflegeinstitutionen und psychiatrische Institutionen. Wie beurteilen Sie die geplanten Änderungen in Verfassung und Gesetz? Rechtfertigt der bessere Schutz von Patientinnen und Patienten vor Straftätern den zu erwartenden Mehraufwand bei der Personalrekrutierung? Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Mittwoch, 11. Mai 2011 an <link mail>Ursula Käser. Die vollständigen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie in der rechten Spalte zum Herunterladen.

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Links

<link http: www.admin.ch ch d gg pc _blank external-link-new-window>Vernehmlassungsunterlagen