Anpassung Kapitel 4.8 Mehrwertsteuer im Spital

Die Anhebung der Mehrwertsteuersätze ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten. H+ hat das Kapitel Mehrwertsteuer im Handbuch REKOLE®, 3. Ausgabe 2008, angepasst.

Seit 1. Januar 2011 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:

 

neu

bisher zum Normalsatz von 7,6% steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen auf

8,0 %

bisher zum Sondersatz von 3,6% steuerbare Beherbergungsleistungen auf

3,8 %

bisher zum reduzierten Satz von 2,4% steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen auf

2,5 %


Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Mehrwertsteuergesetzes auf den 1. Januar 2010 und der Anpassung der Saldo- und Pauschalsteuersätze auf den 1. Januar 2011 hat H+ das Kapitel 4.8 Mehrwertsteuer im Spital im Handbuch REKOLE®, 3. Ausgabe 2008, den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Für die aktualisierte Version des Kapitels 4.8 Mehrwertsteuer im Spital konsultieren Sie bitte die <link http: www.hplus.ch de betriebswirtschaft rechnungswesen_spital mehrwertsteuer_im_spital _blank external-link-new-window>Website von H+.

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