Vernehmlassung: Neues Aufsichtsgesetz über die Krankenversicherungen

Mit einem neuen, eigenständigen Bundesgesetz, will der Bundesrat die Aufsicht über die Krankenversicherungen stärken. Die Führung der Krankenversicherungen soll künftig strengeren Anforderungen unterliegen und die Aufsichtsbehörde bessere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten zum Schutz der Versicherten erhalten. Die Vernehmlassung des Bundes läuft. H+ bittet Sie um Ihre Stellungnahme.

Anstelle einer Teilrevision des KVG will der Bundesrat ein eigenständiges Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) schaffen. Dieses soll die Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung weiterhin garantieren und eine effektive Aufsicht gewährleisten. Weiter soll das Gesetz die Transparenz der Geschäftstätigkeiten der Versicherer erhöhen. Der Gesetzgeber beabsichtigt zudem, den regulierten Wettbewerb zu stärken.

Das sind die wichtigsten der neu vorgesehenen Eckwerte:

Stärkere Eingriffsmöglichkeiten bei Prämien und Reservepolitik
Der Gesetzgeber will die risikobasierte Reserveberechnung zusätzlich gesetzlich verankern. Die Aufsichtsbehörde soll neu die Prämien festlegen können, um die Solvenz eines Versicherers zu sichern. Falls sich die Prämien eines Krankenversicherers im Nachhinein als zu hoch erweisen sollten, kann die Aufsichtsbehörde den Krankenversicherer zwingen, den Versicherten einen Prämienanteil zurückzuerstatten.

Corporate Governance und Transparenz erhalten stärkeres Gewicht
Künftig dürften die Versicherer nur noch die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft haben. Weiter müssen Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung strengeren Anforderungen genügen (z.B. Verwaltungsratspräsident und Direktion in einer Person nicht mehr zulässig, Gesamtsumme der Entschädigungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung offen legen, Kader muss beruflich qualifiziert sein).

Strengere Strafbestimmungen
Für aufsichtsrelevante Tatbestände sind stärkere Sanktionen vorgesehen. Während Bussen heute maximal CHF 50‘000.- betragen, liegt deren maximale Obergrenze künftig bei CHF 500‘000.-. Zudem sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für Vergehen und Zuwiderhandlungen bei der Durchführung der Krankenversicherung vorgesehen.

Kostendeckende unabhängige Aufsichtsbehörde
Heute übt das Bundesamt für Gesundheit BAG die Aufsicht über die Krankenversicherungen aus. Künftig sollte die Aufsichtsbehörde als eigenständige und von der Verwaltung unabhängige Behörde organisiert sein. Krankenversicherer und Rückversicherer sollen die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde finanzieren.

Mitgliederumfrage: Ihre Meinung interessiert H+!
Bevor sich H+ zu dieser Vernehmlassungsvorlage äussert, möchte die Geschäftsstelle Ihre Haltung dazu erfahren. Bitte lassen Sie Ihre Stellungnahme in Form des ausgefüllten <link file:6605 _blank external-link-new-window>Fragebogens bis spätestens Donnerstag, 21. April 2011, Ursula Käser zukommen.

Kontakt

Links

<link http: www.bag.admin.ch aktuell _blank external-link-new-window>Medienmitteilung des BAG, 2.2.2011

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