Anlagenutzungskosten: H+ fordert national einheitlich definierte, normative Zuschläge

Ab 2012 müssen die Tarife für die stationären Leistungen neu die Anlagenutzungskosten beinhalten. Die Tarifpartner, H+ und santésuisse, müssen dem Bundesrat bis Ende 2010 eine Übergangslösung präsentieren, da die Tarifstrukturen SwissDRG und jene für die Rehabilitation und Psychiatrie diese Kosten noch nicht enthalten. Basierend auf einer Mitgliederumfrage hat der Vorstand von H+ entschieden, sich für national einheitlich definierte, normative Zuschläge einzusetzen.

Das revidierte KVG sieht vor, dass die Tarife für die stationären Leistungen ab 2012 neu die Anlagenutzungskosten beinhalten. Dies gilt nicht nur für die akutsomatischen Spitäler und Kliniken, sondern auch für die Bereiche Psychiatrie und Rehabilitation, obwohl in den beiden letztgenannten Bereichen ab 2012 noch kein national einheitliches Tarifsystem bestehen wird.

Eine von der SwissDRG AG bei der KPMG in Auftrag gegebene Studie hat ergeben, dass die Datenlage bei den Spitälern per Ende 2009 noch sehr uneinheitlich war: Dies hat zur Folge, dass aufgrund der uneinheitlichen Datenlage eine saubere Berechnung eines oder mehrerer prozentualer Zuschläge auf den Betriebskosten nicht vorgenommen werden kann.

Bis Ende 2010 müssen die nationalen Vertragspartner H+ und santésuisse dem Bundesrat mitteilen, wie sie die Einrechnung der Anlagenutzungskosten in die Tarife SwissDRG, Rehabilitation und Psychiatrie ab 2012 sicherzustellen gedenken. Es geht dabei um die Übergangszeit, bis diese Kosten national einheitlich ermittelt werden können. Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat von H+ und santésuisse bis zur Sitzung vom 3. Dezember 2010 verlangt, sich auf eine gemeinsame Lösung zu einigen.

Mitgliederumfrage zeigt klares Meinungsbild
Basierend auf einer Mitgliederumfrage hat der Vorstand von H+ am 25. November 2010 entschieden, sich gegenüber santésuisse im Rahmen des nationalen Tarifstrukturvertrages für die folgende Variante einzusetzen: Die Tarifpartner verhandeln die Baserate exklusive Anlagenutzung; wobei die Anlagenutzung mit national einheitlich definierten, normativen Zuschlägen für verschiedene Spitalkategorien einzurechnen ist.

Gegenüber der H+ Mitgliederumfrage vom Juli 2009 bedeutet dies eine Änderung. Damals hatten sich zwei Drittel der H+ Mitglieder gegen nationale, normative Zuschläge für Anlagenutzungskosten ausgesprochen, auch für die Übergangsphase. Dieses Meinungsbild erfolgte allerdings noch, bevor der Bundesrat dies ausdrücklich verlangte.

Der Vorstand und die Geschäftsstelle danken den Mitgliedern der angehörten Fachkommissionen Tarife und Verträge und REK, der Aktivkonferenzen Rehabilitation und Psychiatrie sowie der Verbandskonferenz für die aktive Mitwirkung an der Umfrage.

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