Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern)

H+ akzeptiert die erste Interventionsebene in der heute bzw. ab 1.1.2018 gültigen Form. H+ lehnt die zweite Interventionsebene ab und verlangt diese zu streichen. Auf die Revision der Artikel 35 – 38 und 59 KVG ist zu verzichten. H+ erachtet die dritte Interventionsebene als unnötig, würde sie aber tolerieren.