Anpassung des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel

Die H+ Antwort erfolgt in Abstimmung mit den Spitalapotheken und beruht auf der Stellungnahme des Schweizerischen Vereins der Amts- und Spitalapotheker GSASA. H+ begrüsst die Ergänzung des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle um weitere Wirkstoffe. Es ist sinnvoll, wenn die Wirkstoffe aus dem Anhang der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung in den Anhang der Verordnung über die Meldestelle aufgenommen werden.