H+, santésuisse und curafutura freuen sich über die Genehmigung des Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG für Spitäler und Kliniken durch den Bundesrat. Die Genehmigung des ersten Vertrags dieser Art ist ein wichtiger Schritt für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken sowie ein Beleg für die gute Zusammenarbeit von Spitälern und Kliniken mit den Krankenversicherern.