Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Verbandes H+ Die Spitäler der Schweiz. Die ordentliche Generalversammlung tagt einmal pro Kalenderjahr. Ausserordentliche Generalversammlungen können in bestimmten Fällen gemäss Statuten einberufen werden.
Jedes Aktivmitglied hat in der Generalversammlung mindestens eine, höchstens zehn Stimmen. Die Stimmrechte für Spitalfusionen werden dem Standort, der den Mitgliederbeitrag entrichtet (in der Regel der Geschäftsführung), zugestellt. Stellvertretung ist ausgeschlossen; d.h. eine Person kann nur ein Mitglied vertreten.
Verbands- und Partnerschaftsmitglieder haben in der Generalversammlung kein Stimmrecht.
Die Aufgaben der Generalversammlung sind in den Statuten und im Reglement Generalversammlung aufgeführt.