Alle FKQ-Entscheide und Empfehlungen der Fachkommission sind fortlaufend nummeriert.
(A) = Angenommen
(Z) = Zurückgewiesen
Im Rahmen des Qualitätsvertrages nach KVG Art. 58a ist die H+ Fachkommission Qualität für die fachliche Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen zuständig. Fachlich und vertraglich anerkannte QVM werden hier Qualitätsverbesserungsmassnahmen – H+ Die Spitäler der Schweiz (hplus.ch) publiziert.