TarReha – Tarif betreffend Erbringung ambulanter Rehabilitation nach UV/MV/IVTarReha

Mit Unterstützung der Aktivmitglieder haben H+ und die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) in den letzten Jahren eine neue Tarifstruktur betreffend Erbringung ambulanter Rehabilitation (TarReha) für den UV/MV/IV-Bereich entwickelt. Im Rahmen der Nomenklatur wurden drei Rehaprogramme erarbeitet, die sich hinsichtlich des Fokus und der Intensität unterscheiden und mittels Pauschalen abgegolten werden. Die Pauschalen decken sämtliche Leistungen ab, die an dem Tag, an dem eine TarReha Pauschale erfasst wird, zur Erreichung des Therapieziels erbracht werden.

Das vorliegende Vertragswerk ist eine faire Verhandlungslösung. Es erlaubt den Leistungserbringern Patienten, die eine Rehabilitation benötigen, jedoch nicht mehr spitalbedürftig sind, eine vernünftige ambulante Rehabilitation anzubieten. Die vereinbarten Preise wurden datenbasiert festgelegt.

Der neue Tarifvertrag tritt, per 1. Januar 2025 in Kraft und löst den alten TarReha, welcher per 01.01.2007 in Kraft getreten ist, ab.

Zulassung zu TarReha
Sind Sie als Leistungserbringer daran interessiert, für die Abrechnung von TarReha zu Lasten der Unfallversicherer der Militär- und der Invalidenversicherung zugelassen zu werden? Dann füllen Sie das Zulassungsformular je Standort aus und reichen Sie dieses mit dem Therapie- und Behandlungskonzept beim Sekretariat der Paritätischen Kommission als PDF ein. 

PK-Sekretariat
H+ Die Spitäler der Schweiz
Sekretariat TarReha
Lorrainestrasse 4A
3013 Bern

tarreha[at]hplus[dot]ch 
031 335 11 24

Fragen?
Bei Fragen zu TarReha wenden sich Versicherer an die ZMT und Leistungserbringer an H+. Fragen und Antworten werden hier in Form eines FAQs publiziert.

Kontakt

Jacqueline  Rüttimann

Jacqueline Rüttimann

031 335 11 24
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