Tarifstrukturen Stand Dezember 2023 (ambulante Pauschalen V1.0 und TARDOC V1.3.2)
Am 1. Dezember 2023 haben die Tarifpartner H+ und santésuisse das kohärente Tarifsystem zur Genehmigung beim Bundesrat eingereicht.
Am 1. Dezember 2023 hat die Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT) AG den Bundesrat ersucht, die ambulanten Tarifstrukturen (ambulante Pauschalen und TARDOC) zu genehmigen. Dem Schreiben der OAAT AG wurden die Tarifierungsgrundsätze und die übergeordnete Vereinbarung betreffend Zusammenspiel der beiden Tarifstrukturen beigelegt und auf die beiden Eingaben der Tarifpartner verwiesen. Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben das Genehmigungsgesuch für das kohärente Tarifsystem (Kombination ambulante Pauschalen und TARDOC für nicht pauschalierbare Leistungen) eingereicht. Die Tarifpartner FMH und curafutura haben ein separates Genehmigungsgesuch für TARDOC ohne Pauschalen eingereicht.
Fragen?
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Die Fragen werden in den neu geschaffenen Arbeitsgruppen bearbeitet und beantwortet. Damit Redundanzen vermieden und Wissen aufgebaut werden kann, publiziert H+ die Fragen und Antworten hier in Form eines FAQ’s. Ebenso werden die in der AG Softwareanwendung erarbeiteten Empfehlungen hier publiziert.
Informationen zum kohärenten Tarifsystem, bestehend aus ambulanten Pauschalen V1.0 und TARDOC V1.3.2
- FAQ kohärentes TarifsystemStand 07.05.2024
- Empfehlungen der AG SoftwareanwendungStand 07.05.2024
- Präsentation Nationaler KatalogStand 28.03.2024
Der Tarifstrukturvertrag bildet die vertragliche Grundlage zur Anwendung der ambulanten Pauschalen. In den Anhängen ist die Tarifstruktur in Form des Katalogs ambulante Fallgruppen, diverse Anwendungsthemen und auch die Grundlagen der Preisbildung zu finden.
Tarifstrukturvertrag über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif
Anhang A – Katalog der ambulanten Fallgruppen
Anhang B - Anwendungsmodalitäten
Anhang C - Richtlinien für ambulante Kodierung
Anhang D – Rechnungsstellung und Datenaustausch
Anhang E- Methode zur Berechnung ertragsneutraler Startpreise
Die Tarifstruktur, also der eigentliche Kern der ambulanten Pauschalen, ist der Katalog ambulante Fallgruppen. Basis des Katalogs ist die Entscheidbaumlogik, welche im Definitionshandbuch abgebildet ist und seinerseits die Logik des Groupers darstellt.
Anhang A – Katalog der ambulanten Fallgruppen
Definitionshandbuch V1.0 TARMED (pdf-Version)
Definitionshandbuch V1.0 TARMED (html-Version)
Definitionshandbuch V1.0 CHOP (pdf-Version)
Die Anwendungsmodalitäten dienen der korrekten Verwendung der ambulanten Pauschalen. Sie regeln unter anderem auch das Zusammenspiel zwischen ambulanten Pauschalen und TARDOC.
Die ambulante Kodierung orientiert sich sowohl an der bekannten ambulanten Leistungserfassung als auch an der stationären Kodierung. Für die Anwendung braucht es aber keine med. Kodierer:innen.
Die weiteren administrativen Prozesse wie die Fallführung, Kostenträgerrechnung und deren Ressourcenbewertung stehen in einem engen Zusammenhang. Diese Zusammenhänge und deren Umsetzung im kohärenten System wird in der Zusammenfassung aufgezeigt.
Grundsätze zur ambulanten Kodierung
Anhang C - Richtlinien für ambulante Kodierung
Die ambulanten Pauschalen sind auf echten Kosten- und Leistungsdaten von Spitälern aufgebaut. Informationen zur Entwicklung der ambulanten Pauschalen, Kennzahlen, Informationen zur Datengrundlage bis auf Ebene Fallgruppe sind in untenstehenden Quellen zu finden.
Bericht zur Entwicklung der Tarifstruktur des Patientenpauschaltarifs
Anhang 1a zum Bericht – Liste mit Triggerpositionen TARMED
Anhang 1b zum Bericht – Liste mit Triggerpositionen CHOP
Anhang 2 zum Bericht – Datenerhebungsdokument
Anhang 3 zum Bericht – Muster Datenlieferungsvertrag
Anhang 4 zum Bericht – Übersicht Sparten
Kommentierter BAG-Bericht zur V0.3
Detailinformationen zum Konsultationsprozess und der Version 1.0 der ambulanten Pauschalen
Weiterführende Informationen zu den ambulanten Pauschalen (FAQ, Newsletter, vergangene Info-Veranstaltungen) auf der Website der solutions tarifaires suisses.
Die Unterlagen zu TARDOC 1.3.2 wurden von der ats-tms ag und deren Träger FMH, curafutura und MTK erarbeitet. Diese wurden bislang nicht publiziert, sondern erst auf mehrmaliges Nachfragen seitens H+ sehr kurzfristig für die Mitgliederabstimmung zur Verfügung gestellt. H+ ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder nicht vorliegende Übersetzungen dieser Unterlagen und verweist bei Fragen dazu an die OAAT, welche als Tariforganisation die Verantwortung über die Tarifstruktur TARDOC übernommen hat.
Präsentation Infoveranstaltung vom 6. und 13. September 2023
TARDOC-Antragsverfahren:
Antragsverfahren Tarifentwicklung
Antragsverfahren Tarifinterpretation
TARDOC-Entwicklungskonzepte zuhanden des Bundesrates:
Evaluation der ärztlichen Jahresarbeitszeit und des Referenzeinkommens
Prioritäre Minutagenerhebungen
Revision der Kostenmodelle und des SUK-Satzes
Empirische Erhebung der ärztlichen Produktivität
BAG-Bericht TARDOC 1.3.1:
Brief FMH/curafutura an die OAAT
Weiterführende Informationen zu TARDOC (FAQ) auf der Website der ats-tms ag.
Die gemeinsame Eingabe des kohärenten Tarifsystems beim Bundesrat soll unter dem Dach der OAAT-OTMA AG erfolgen. In diesem Zusammenhang werden übergeordnete Themen geregelt und vereinbart. Weiter ist die OAAT-OTMA AG zuständig für die Weiterentwicklung und Pflege des kohärenten Tarifsystems.
Die Zusatzvereinbarung doppelte Parität wurde im Rahmen der Gründung der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) von allen Tarifpartnern ausgehandelt und unterzeichnet.
Zusatzvereinbarung Doppelte Parität
Die Vereinbarung Tarifpartner wurde ebenfalls im Rahmen der Gründung der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) ausgehandelt und unterzeichnet. Die Vereinbarung definiert wichtige Element wie die gegenseitige Anerkennung der Tarifstrukturen.
Die Tarifierungsgrundsätze definieren übergeordnete Grundsätze der Tarifierung, an die sich die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) halten muss.
Tarifierungsgrundsätze der OAAT
Die Anwendung des TARDOC im kohärenten Tarifsystem mit den ambulanten Pauschalen führt dazu, dass nicht alle Positionen des TARDOC genutzt werden. Sämtliche TARDOC-Positionen, welche eine Leistung beschreiben, die über eine ambulante Pauschale abgerechnet wird, werden nicht zur Anwendung kommen. TARDOC light beinhaltet folglich nur diejenigen Positionen, welche auch im kohärenten Tarifsystem benötigt werden.
Die Basis für TARDOC light ist der Rest-TARMED, welcher aus den ambulanten Pauschalen abgeleitet werden kann. Die Tabelle der Positionen dient vorerst als Anhaltspunkt.
Übergeordnete Vereinbarung zwischen den Aktionären der OAAT AG