Tarifstrukturen Stand Dezember 2023 (ambulante Pauschalen V1.0 und TARDOC V1.3.2)

Am 1. Dezember 2023 haben die Tarifpartner H+ und santésuisse das kohärente Tarifsystem zur Genehmigung beim Bundesrat eingereicht.

Am 1. Dezember 2023 hat die Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT) AG den Bundesrat ersucht, die ambulanten Tarifstrukturen (ambulante Pauschalen und TARDOC) zu genehmigen. Dem Schreiben der OAAT AG wurden die Tarifierungsgrundsätze und die übergeordnete Vereinbarung betreffend Zusammenspiel der beiden Tarifstrukturen beigelegt und auf die beiden Eingaben der Tarifpartner verwiesen. Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben das Genehmigungsgesuch für das kohärente Tarifsystem (Kombination ambulante Pauschalen und TARDOC für nicht pauschalierbare Leistungen) eingereicht. Die Tarifpartner FMH und curafutura haben ein separates Genehmigungsgesuch für TARDOC ohne Pauschalen eingereicht.

Fragen?

Formular für fachliche oder technische Anfragen.

Die Fragen werden in den neu geschaffenen Arbeitsgruppen bearbeitet und beantwortet. Damit Redundanzen vermieden und Wissen aufgebaut werden kann, publiziert H+ die Fragen und Antworten hier in Form eines FAQ’s. Ebenso werden die in der AG Softwareanwendung erarbeiteten Empfehlungen hier publiziert. 

Informationen zum kohärenten Tarifsystem, bestehend aus ambulanten Pauschalen V1.0 und TARDOC V1.3.2

Die Tarifstruktur, also der eigentliche Kern der ambulanten Pauschalen, ist der Katalog ambulante Fallgruppen. Basis des Katalogs ist die Entscheidbaumlogik, welche im Definitionshandbuch abgebildet ist und seinerseits die Logik des Groupers darstellt.

Anhang A – Katalog der ambulanten Fallgruppen 

Definitionshandbuch V1.0 TARMED (pdf-Version)

Definitionshandbuch V1.0 TARMED (html-Version)

Definitionshandbuch V1.0 CHOP (pdf-Version)

Definitionshandbuch V1.0 CHOP (html-Version)

Simulationsgrouper

Einzelfall-Simulationsgrouper

Die Anwendungsmodalitäten dienen der korrekten Verwendung der ambulanten Pauschalen. Sie regeln unter anderem auch das Zusammenspiel zwischen ambulanten Pauschalen und TARDOC.

Anhang B - Anwendungsmodalitäten 

Reglement Fachbereiche

Die ambulante Kodierung orientiert sich sowohl an der bekannten ambulanten Leistungserfassung als auch an der stationären Kodierung. Für die Anwendung braucht es aber keine med. Kodierer:innen.

Die weiteren administrativen Prozesse wie die Fallführung, Kostenträgerrechnung und deren Ressourcenbewertung stehen in einem engen Zusammenhang. Diese Zusammenhänge und deren Umsetzung im kohärenten System wird in der Zusammenfassung aufgezeigt.

Grundsätze zur ambulanten Kodierung 

Anhang C - Richtlinien für ambulante Kodierung 

Analogiekodierungen gültig ab 01.07.2023 

Zusammenfassung im Bereich Fallführung, Leistungserfassung, Kostenträgerrechnung und Ressourcenbewertung

Die ambulanten Pauschalen sind auf echten Kosten- und Leistungsdaten von Spitälern aufgebaut. Informationen zur Entwicklung der ambulanten Pauschalen, Kennzahlen, Informationen zur Datengrundlage bis auf Ebene Fallgruppe sind in untenstehenden Quellen zu finden.

Bericht zur Entwicklung der Tarifstruktur des Patientenpauschaltarifs

Anhang 1a zum Bericht – Liste mit Triggerpositionen TARMED

Anhang 1b zum Bericht – Liste mit Triggerpositionen CHOP

Anhang 2 zum Bericht – Datenerhebungsdokument

Anhang 3 zum Bericht – Muster Datenlieferungsvertrag

Anhang 4 zum Bericht – Übersicht Sparten

Datenspiegel

Kommentierter BAG-Bericht zur V0.3

Detailinformationen zum Konsultationsprozess und der Version 1.0 der ambulanten Pauschalen

Weiterführende Informationen zu den ambulanten Pauschalen (FAQ, Newsletter, vergangene Info-Veranstaltungen) auf der Website der solutions tarifaires suisses.

Die Unterlagen zu TARDOC 1.3.2 wurden von der ats-tms ag und deren Träger FMH, curafutura und MTK erarbeitet. Diese wurden bislang nicht publiziert, sondern erst auf mehrmaliges Nachfragen seitens H+ sehr kurzfristig für die Mitgliederabstimmung zur Verfügung gestellt. H+ ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder nicht vorliegende Übersetzungen dieser Unterlagen und verweist bei Fragen dazu an die OAAT, welche als Tariforganisation die Verantwortung über die Tarifstruktur TARDOC übernommen hat.

Die gemeinsame Eingabe des kohärenten Tarifsystems beim Bundesrat soll unter dem Dach der OAAT-OTMA AG erfolgen. In diesem Zusammenhang werden übergeordnete Themen geregelt und vereinbart. Weiter ist die OAAT-OTMA AG zuständig für die Weiterentwicklung und Pflege des kohärenten Tarifsystems.

Die Zusatzvereinbarung doppelte Parität wurde im Rahmen der Gründung der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) von allen Tarifpartnern ausgehandelt und unterzeichnet.

Zusatzvereinbarung Doppelte Parität

Die Vereinbarung Tarifpartner wurde ebenfalls im Rahmen der Gründung der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) ausgehandelt und unterzeichnet. Die Vereinbarung definiert wichtige Element wie die gegenseitige Anerkennung der Tarifstrukturen.

Vereinbarung der Tarifpartner

 

Die Tarifierungsgrundsätze definieren übergeordnete Grundsätze der Tarifierung, an die sich die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) halten muss.

Tarifierungsgrundsätze der OAAT

Die Anwendung des TARDOC im kohärenten Tarifsystem mit den ambulanten Pauschalen führt dazu, dass nicht alle Positionen des TARDOC genutzt werden. Sämtliche TARDOC-Positionen, welche eine Leistung beschreiben, die über eine ambulante Pauschale abgerechnet wird, werden nicht zur Anwendung kommen. TARDOC light beinhaltet folglich nur diejenigen Positionen, welche auch im kohärenten Tarifsystem benötigt werden.

Die Basis für TARDOC light ist der Rest-TARMED, welcher aus den ambulanten Pauschalen abgeleitet werden kann. Die Tabelle der Positionen dient vorerst als Anhaltspunkt.

Rest-TARMED

Übergeordnete Vereinbarung zwischen den Aktionären der OAAT AG

 

Kontakt

Claudia  Geser

Claudia Geser

031 335 11 25
E-Mail