SwissDRG
Die SwissDRG AG ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben (Art.49 KVG) zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege des SwissDRG-Fallpauschalensystems zur Abgeltung der stationären Leistungen der Spitäler. Die schweizweite, tarifwirksame Einführung erfolgte am 1. Januar 2012.
Weitere Informationen zu SwissDRG finden Sie auf der Website der SwissDRG AG.
Tarifstrukturvertrag SwissDRG
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