Podologie

Tarif für ambulante Podologie
Seit dem 1. Januar 2022 sind die Podologinnen und Podologen als OKP-Leistungserbringer zugelassen. Gemäss Art. 11c KLV dürfen Sie pro Jahr maximal 4 oder 6 Sitzungen bei Diabetes-Patienten zu Lasten der Grundversicherung abrechnen.

H+ und die Organisation Podologie Schweiz (OPS) konnten sich mit den Einkaufsgemeinschaften auf eine Übergangs-Tarifstruktur inkl. Preis einigen. Diese kann rückwirkend ab 01.01.2022 angewendet werden.

Aufgrund der unterschiedlichen administrativen Lösungen für diese Übergangszeit sind teilweise Beitritte nötig.

Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eflash-Login die Vereinbarungen, die Abrechnungsempfehlung und die Beitrittserklärungen.

Kontakt

Claudia  Geser

Claudia Geser

031 335 11 25
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