Heilmittel

Unter dem Begriff Heilmittel werden Arzneimittel und Medizinprodukte summiert (Art. 2 HMG).


Arzneimittel
Arzneimittel sind Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen; zu den Arzneimitteln gehören auch Blut und Blutprodukte. (Art. 4, HMG)

H+ setzt sich für transparente, kostendeckende und faire Preise im Bereich der Spitalapotheke ein. Dies mit dem Fachsupport der GSASA.

Medizinprodukte
Medizinprodukte sind Produkte – einschliesslich Instrumente, Apparate, in-vitro-Diagnostika, Software und andere Gegenstände oder Stoffe - die für die medizinische Verwendung bestimmt sind oder angepriesen werden und deren Hauptwirkung nicht durch ein Arzneimittel erreicht wird.  (Art. 4, HMG)

Weitergabe von Vergünstigungen
Die nationale Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG zwischen H+, HSK, tarifsuisse und CSS finden Sie nach erfolgtem Login mit Ihrem eFlash-Login.

Wenn Sie der Vereinbarung beitreten möchte, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: vith[at]hplus[dot]ch

Verordnungsformular für Hilfsmittel/Behandlungsgeräte
Für die Verordnung von Hilfsmitteln und Behandlungsgeräten akzeptieren die eidgenössischen Sozialversicherer (UV, IV, MV) nur noch neutral formulierte und nicht vorgedruckte Verordnungsformulare. Aus diesem Grund wurde ein neues Verordnungsformular erstellt, welches diesen Anforderungen entspricht.

Verordnungen eines spezifischen Markenproduktes sind immer noch möglich, und kann mit einem Kreuz im Feld «nicht substituierbar» gekennzeichnet werden.

Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eflash-Login das Verordnungsformular.

Kontakt

Christoph  Schöni

Christoph Schöni

031 335 11 30
E-Mail