Heilmittel
Unter dem Begriff Heilmittel werden Arzneimittel und Medizinprodukte summiert (Art. 2 HMG).
Arzneimittel
Arzneimittel sind Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen; zu den Arzneimitteln gehören auch Blut und Blutprodukte. (Art. 4, HMG)
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Medizinprodukte
Medizinprodukte sind Produkte – einschliesslich Instrumente, Apparate, in-vitro-Diagnostika, Software und andere Gegenstände oder Stoffe - die für die medizinische Verwendung bestimmt sind oder angepriesen werden und deren Hauptwirkung nicht durch ein Arzneimittel erreicht wird. (Art. 4, HMG)
Weitergabe von Vergünstigungen
Spitäler und Kliniken sind verpflichtet Vergünstigungen zu 100% an die Versicherten weiterzugeben. Mit einem Beitritt zur Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG zwischen H+, tarifsuisse, HSK und CSS haben Spitäler und Kliniken die Möglichkeit, einen Teil der ausgehandelten Rabatte einzubehalten (max. 49%). Weitere Informationen finden Sie hier.